Entgelt für Ablesung
Das Entgelt für Ablesung deckt die Kosten des Netzbetreibers für Zählerablesungen. Diese müssen bei Standardzählern 1 Mal pro Jahr erfolgen. Wird die Ablesung im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber durch Sie selbst durchgeführt und dem Netzbetreiber der Zählerstand mitgeteilt, dann darf kein Entgelt verrechnet werden. Im Gas Rechner bei durchblicker wird das Ableseentgelt für einen Standard-Zähler berechnet, der jährlich abgelesen wird.