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Einbruchsschaden

Auch nach einem Einbruch in Ihr Auto sollten Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Mit der Anzeigenbestätigung können Sie auch diesen Schaden direkt bei der Versicherung oder bei uns melden. Im Normalfall sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs bis zu einem bestimmten Betrag in Ihrer Kaskoversicherung mitversichert, im Fahrzeug befindliches Bargeld jedoch nicht!

Wenn Sie im Haushalt Versicherung Rechner über durchblicker.at eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, helfen wir Ihnen im Falle eines Schadens gerne bei der Abwicklung mit der Versicherung weiter.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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