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Glasbruch

Die Glasbruchdeckung versichert Bruchschäden Rücksicht auf die Ursache des Schadens. Wenn zum Beispiel ein Familienmitglied eine Fensterscheibe beschädigt, ist dieser Schaden gedeckt. Bei absichtlicher Beschädigung (Vorsatz) bezahlt die Versicherung jedoch nicht. Wenn der Schaden durch eine haushaltsfremde Person verursacht wird, kommt die Versicherung dieser Person aus dem Haftpflichtschutz für den Schaden auf. Zu den gedeckten Verglasungen zählen unter anderen Fensterscheiben, aber auch Bilder- und Möbelverglasungen, sowie Verglasungen von Geräten und Cerankochfeldern, Duschkabinen und Aquarien. Viele Versicherungen decken auch Bruch von Glasdächern, Glasüberdachungen, Schrägverglasungen, Lichtkuppeln, etc.

Auch Notverglasungskosten sind in der Regel gedeckt, jedoch zeigen sich Versicherungen manchmal bei Zuschlägen für Sofortdienste knausrig.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Versicherungen Glasbruch sehr unterschiedlich handhaben und daher ein Vergleich der Deckungen in diesem Bereich wichtig ist. Wenn Ihnen Glasbruch nicht wichtig ist, können Sie es auch bei einzelnen Versicherungen abwählen, um Prämie zu sparen.

Im durchblicker Haushaltsversicherung Rechner können Sie die genauen Deckungen je Versicherer in den Tarifdetails einsehen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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