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Verwahrung von Wertgegenständen

Bargeld, Schmuck, etc. sind in der Haushaltsversicherung bis zu gewissen Wertgrenzen versichert. Diese Grenzen sind in der Regel sehr niedrig, wenn die Wertgegenstände offen in der Wohnung herumliegen. Für Wertgegenstände, die in Möbeln oder auch unversperrten Safes liegen, gelten deutlich höhere Grenzen. Für größere Werte empfiehlt sich auf alle Fälle die Anschaffung eines Safes. Dieser sollte möglichst den europäischen Normen EN0 oder EN1 entsprechen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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