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Verzeichnis von Wertgegenständen führen

Bargeld, Schmuck, etc. sind in der Haushaltsversicherung bis zu gewissen Wertgrenzen versichert. Um im Schadensfall den tatsächlichen Verlust nachzuweisen, sollten Sie ein Verzeichnis der in der Wohnung gelagerten Wertgegenstände führen, am besten mit Fotos und Rechnungen von Schmuck und anderen Wertgegenständen ohne Bargeldcharakter.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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