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Bei einer vorzeitigen Rückzahlung, Sondertilgung oder kompletten Abdeckung der Finanzierung kann es zur Verrechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung kommen. Diese kann bei Verträgen ab 11.6.2010 bis zu 1% des Tilgungsbetrages betragen. Bei älteren Verträgen kann diese auch höher ausfallen.