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Regionale Einschränkungen

Gegen eine entsprechende Kostenersparnis kann die Kostendeckungsgarantie in der stationären Krankenhauskosten auf das Wohnsitzbundesland eingeschränkt werden. Man spricht in diesem Fall von Regionaltarifen. Für Behandlungen in anderen Bundesländern werden dann nur die vertraglich vereinbarten Tarifleistungen erbracht, wodurch ein erheblicher Selbstkostenanteil entstehen kann. Eine Direktverrechnung ist dann ebenfalls nicht möglich. Alternativ wird teilweise auch in weiteren Bundesländern Kostendeckung gegen einen entsprechenden Selbstbehalt, bzw. in tariflich günstigeren Bundesländern auch ohne Selbstbehalt gewährt.

Grundsätzlich raten wir von Regionaltarifen ab. Insbesondere im Burgenland und in Niederösterreich besteht eine niedrige Dichte an spezialisierten Kliniken und Privatspitälern. Daher sollte vor einer regionalen Einschränkung des Versicherungsschutzes abgesehen werden. Einige Anbieter sind auch bereits dazu übergegangen, generell österreichweit gültige Tarife mit bundeslandabhängigen Prämien anzubieten.

Weiterführende Informationen:

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