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Selbstbehalte im Krankenhaus

Krankenversicherungen für stationäre Krankenhauskosten werden üblicherweise mit oder ohne Selbstbehalt angeboten. Der Selbstbehalt ist dabei jener Betrag, der pro Jahr und versicherter Person selbst zu leisten ist. Dieser Betrag kann österreichweit konstant oder je nach Bundesland unterschiedlich hoch gestaltet sein.

Besonders zu beachten ist, dass der Selbstbehalt in sehr vielen Fällen erlassen wird. So fällt für Behandlung nach Unfall üblicherweise kein Selbstbehalt an. In anderen Fällen wird ein Selbstbehalt erst ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer fällig. Zusätzlich wird der Selbstbehalt oftmals bis zu einem bestimmten Alter reduziert oder gänzlich erlassen.

Die Höhe der Selbstbehalte kann sich auf einige hundert bis auf deutlich über tausend Euro belaufen. Ein Selbstbehalt sollte also nur vereinbart werden, wenn dieser im Leistungsfall voraussichtlich ohne Probleme gedeckt werden kann.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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