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Ruhendstellung des Vertrags

Wenn es zu vorübergehenden finanziellen Engpässen kommt gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, den Krankenversicherungsvertrags für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum ruhend zu stellen. Dadurch kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzug verhindert werden. Diese Möglichkeit kann entweder kostenlos oder gegen eine Anerkennungsgebühr angeboten werden. Während der Vertrag ruht besteht keinerlei Leistungsanspruch. Wenn der vereinbarte Zeitraum für die Ruhendstellung endet wird der Vertrag wieder vollumfänglich zu den ursprünglichen Konditionen aktiviert. Auch im Zeitraum der Ruhendstellung neu aufgetretene Krankheiten stehen in der Regel ab diesem Zeitpunkt unter Versicherungsschutz.

Sollte eine Ruhendstellung nicht möglich sein weil der maximale Zeitraum bereits erschöpft wurde oder eine etwaige Voraussetzung wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes nicht gegeben ist, kann anstelle einer Kündigung üblicherweise auch eine Umwandlung des Vertrags in einen günstigeren Tarif, etwa mit höheren Selbstbehalten oder geringeren Leistungen erfolgen. Dabei ist aber zu beachten, dass in vielen Fällen keinerlei Anspruch darauf besteht, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in einen höherwertigen Vertrag umzusteigen. Ein solcher Wechsel könnte durchaus von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig gemacht oder auch verweigert werden.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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