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Annahme durch die Versicherung

Der Vertrag über eine Lebensversicherungkommt formal mit derAnnahme durch die Versicherung zustande. Am Beginn steht die Antragsstellung durch den Versicherungsnehmer, gefolgt von der Risikoprüfung durch die Versicherung, bei der die Versicherung die Lebensumstände sowie Gesundheitssituation des Antragstellers beurteilt.

Abhängig vom Ergebnis der Risikoprüfung entscheidet die Versicherung, ob Sie die Risikodeckung (1) in der beantragten Form annimmt, (2) zu einer höheren Prämie annimmt oder (3) ablehnt.

Während des Zeitraums von Antragsstellung bis zur Annahme durch die Versicherung besteht in der Regel bereits Versicherungsschutz („vorläufige Deckung“), sofern Sie das wünschen und sofern Antrag und Gesundheitsfragen vollständig und korrekt beantwortet wurden.

Weiterführende Informationen:

Lebensversicherungsvergleich

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