Willkommen bei durchblicker.at

Cookies helfen uns, die Funktionalität dieser Website sicherzustellen, unsere Services laufend zu verbessern und Ihnen personalisierte Empfehlungen anzuzeigen außerdem werden Cookies zur Personalisierung von Werbung verwendet. Durch Klick auf “Alle akzeptieren” erteilen Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung von Cookies, einschließlich Cookies von Drittanbietern, sowie zur Erfassung von Besuchs- und Nutzungsdaten. Mit Klick auf “Einstellungen” können Sie Ihre Einwilligung individuell anpassen und das Setzen entsprechender Cookies ablehnen.

Unsere Daten­schutz­informationen mit allen Details finden Sie hier.

Festlegung der Bezugsberechtigten

Eine sehr wesentliche Entscheidung beim Abschluss der Lebensversicherung ist die Festlegung der Bezugsberechtigten . Dabei können eine oder mehrere Personen (mit Verteilungsschlüssel) nominiert werden, an die seitens der Versicherung im Todesfall gezahlt wird.

Wenn keine Bezugsberechtigten angeben sind, dann wird die Versicherungsleistung Teil des Nachlasses und somit unter den Erben aufgeteilt. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die Versicherungssumme den Erben erst nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens (Einantwortung) zur Verfügung steht. Insbesondere bei Uneinigkeit zwischen den Erben kann das länger dauern.

Es lohnt sich also in jedem Fall, Bezugsberechtigte anzugeben - auch wenn diese identisch mit den Erben sind. Bezugsberechtigte können nachträglich jederzeit verändert werden.

Wenn Sie über den Vergleichsrechner Lebensversicherung auf durchblicker eine Lebensversicherung auswählen und diese abschließen möchten, haben Sie im Online-Antrag die Möglichkeit, einen oder mehrere Bezugsberechtigte anzugeben.

Weiterführende Informationen:

Lebensversicherungsvergleich

Online Prämien-Check hilft Fixkosten zu sparen. Jetzt vergleichen.