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Vorläufige Deckung

Zwischen Ihrem Antrag und der formalen Annahme durch die Versicherung kann in der Lebensversicherung einiges an Zeit vergehen. Unter Umständen werden ärztliche Befunde angefordert und von der Versicherung überprüft.

Der Versicherungsvertrag selbst kommt erst mit der Annahme durch die Versicherung zustande. Damit Sie jedoch bis dahin nicht ungeschützt sind, gibt es eine sogenannte „ vorläufige Deckung “. Diese gilt ab dem Tag, an dem Ihr vollständiger Versicherungsantrag bei der Versicherung eingegangen ist, und unter der Voraussetzung, dass alle Ihre Angaben am Antrag bzw. bei allfälligen Gesundheitsfragen vollständig und richtig waren.

Die Anbieter von Lebensversicherungen im Versicherungsvergleich auf durchblicker sehen standardmäßig eine solche vorläufige Deckung vor. Falls die vorläufige Deckung in Einzelfällen nicht gegeben ist, wird das beim Vergleichsergebnis im Versicherungsrechner gesondert angegeben.

Weiterführende Informationen:

Lebensversicherungsvergleich

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