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Genereller Selbstbehalt

Bei einem generellen Selbstbehalt in der Kaskoversicherung fällt ein Selbstbehalt auf alle Kaskoschäden unabhängig von der Schadensursache an. Der Selbstbehalt gilt daher im Normalfall für alle Kasko-Schadensfälle. Gegen eine höhere Versicherungsprämie können Sie den Selbstbehalt jedoch auf die Fälle Parkschaden, Vandalismus und Unfall einschränken. Damit fällt z.B. bei Naturgewalten oder Diebstahl kein Selbstbehalt an. Der Aufschlag für eine solche Beschränkung des Selbstbehalts liegt allerdings bei rund 20-25% der Kasko-Prämie.

Im durchblicker Versicherungsvergleich Motorrad können Sie auswählen welchen Typ von Selbstbehalt Sie möchten.

Weiterführende Informationen:

Motorradversicherungsvergleich

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