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Zweirad-Insassenunfall

Werden bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt oder getötet, gibt es grundsätzlich eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Fahrers. Nur der Lenker, der den Unfall verschuldet hat, ist in einem solchen Fall nicht versichert. Bestehen private Unfall- oder Lebensversicherungen, dann kommt deren Zahlung in der Regel zu Haftpflichtleistungen hinzu.

Eine Insassenunfall-Versicherung bietet eine zusätzliche Absicherung für Lenker und Aufsassen im Falle von dauerhafter Invalidität oder Tod. Die Leistung erfolgt dabei zusätzlich zu anderen Versicherungen und wird sofort ausgebezahlt, d.h. eine allfällige Klärung des Verschuldens oder Geltendmachung bei ausländischen Versicherungen muss nicht abgewartet werden.

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