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Im Überblick

Vorteile der privaten Kranken­versicherung

Die private Krankenversicherung ist nach dem Baukastenprinzip aufgebaut: Sie können aus unterschiedlichen Leistungen den für Sie optimalen Versicherungsschutz auswählen. Grundsätzlich stehen spezifische Leistungen zum Krankenhausaufenthalt und zur Konsolidierung von Wahlärzten zur Verfügung. Durch das breite Spektrum an Sonderleistungen kann die private Krankenzusatzversicherung ideal auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. 

Das macht die private Krankenversicherung besonders beliebt:

  • freie Wahl bei Krankenhaus, Spital (Privatklinik)

  • Einbettzimmer oder Zweibett­zimmer beim Spitals­aufenthalt

  • freie Arztwahl & Behandlung beim Arzt Ihres Vertrauens

  • kurze Wartezeiten bei Operationen

  • 2. Meinung von einem Facharzt vor Behandlung / Operation (Second Opinion)

Welche zusätzlichen Leistungen bietet die Krankenversicherung?

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Gut zu wissen

Private Kranken­versicherung trotz privater Unfall­versicherung?

Macht es Sinn, trotz privater Unfallversicherung auch eine Krankenversicherung abzuschließen?  Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Berufs-, Sport-, Haushalts- oder Freizeitunfällen, die zu einer dauerhaften Invalidität führen. Hier werden zum Beispiel Kosten für Spitalsaufenthalt, Heilbehelfe oder Reha-Aufenthalte übernommen.

Die private Krankenzusatzversicherung deckt beim Unfall ohne bleibende Invalidität Ihre medizinischen Kosten ab und bietet somit einen zusätzlichen Schutz. Grundsätzlich gilt, dass die private Krankenversicherung die Unfallversicherung nicht ersetzt. Eine private Unfallversicherung sollten Sie unabhängig davon, ob eine Krankenversicherung besteht, abschließen.

Wissenswertes zur privaten Krankenversicherung

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie?

    Prinzipiell gilt bei der privaten Krankenversicherung:  mit jüngerem Beitrittsalter sind die Konditionen günstiger. Zusätzlich wird die Prämie von folgenden Faktoren bestimmt:

    • Sozialversicherungsträger
    • Wohnort (Bundesland)
    • Aktueller Gesundheitszustand
    • Gewünschte Versicherungsleistungen

    Die private Krankenzusatzversicherung kann für eine Einzelperson abgeschlossen werden (Erwachsener oder Kind) oder für mehrere Personen (Paare, Familie, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher, mehrere Kinder).

  • Wann darf die Versicherungsprämie erhöht werden?

    Wann die Prämie der Krankenversicherung angepasst werden darf und wann nicht, ist gesetzlich geregelt. Prämienanpassungen aus folgenden Gründen sind zum Beispiel nicht erlaubt:

    • steigendes Alter
    • Verschlechterung des Gesundheitszustandes
    • Häufigkeit der Inanspruchnahme von versicherten Leistungen

    Bei der Krankenversicherung gibt es keinen Versicherungsindex, welcher jährlich angepasst wird. Die Tarifanpassung wird jedes Jahr mit Spitälern und unterschiedlichen Verbänden aus der Gesundheitsbranche neu verhandelt.

  • Wie beeinflusst das Alter die Versicherungsprämie?

    Das Alter spielt eine wichtige Rolle für die Versicherungsprämie: je früher man eine Krankenversicherung abschließt, umso günstiger fallen die Prämientarife aus und bleiben auch günstig, denn eine Prämienanpassung darf nur aus gesetzlich festgelegten Gründen erfolgen.

  • Wie sinnvoll ist die Kündigung der privaten Krankenversicherung?

    Die Kündigung einer bestehenden Krankenversicherung und der Wechsel zu einem anderen Versicherungstarif sollten wohl überlegt sein: ein jüngeres Einstiegsalter bedeutet günstigere Konditionen, während bei einem Wechsel eine „Neubewertung“ basierend auf Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand erfolgt.

  • Was ist bei den Gesundheitsfragen zu beachten?

    Vor Abschluss einer Krankenversicherung müssen Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten: hier sollten Sie stets wahrheitsgetreu antworten. Werden falsche Angaben gemacht, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern, wenn beispielsweise aus Ihrer Krankengeschichte oder aus Befunden hervorgeht, dass Vorerkrankungen beim Versicherungsabschluss bewusst verschwiegen wurden. Zusätzlich kann die Versicherung im Zuge des Rücktrittsrechts auch bereits bezahlte Leistungen von der versicherten Person zurückverlangen. 

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