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Außergerichtliche Streitschlichtung

Gerichtsverfahren zu vermeiden liegt häufig im Interesse aller Beteiligten. Im Zivilrecht gibt es dazu das „Mediationsverfahren“, bei dem sich die Parteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten Mediators versuchen auf eine gemeinsame Lösung zu einigen. Im Strafrecht gibt es mit dem „Diversionsverfahren“ ein ähnliches Instrument, bei dem in der Verhandlung mit dem Staatsanwalt versucht wird, eine Strafe in Form von Geld oder auch gemeinnütziger Arbeit zu verhandeln.

Da die Rechtsschutz-Versicherung in Ihrer Basisform die Verteidigung in Gerichtsverfahren abdeckt, sind solche „moderneren“ Verfahrensformen nicht automatisch mitversichert.

Im Vergleich Rechtsschutzversicherung von durchblicker sehen Sie in den Tarifdetails bei jedem Anbieter, ob und mit welchen eventuellen Betragsgrenzen solche außergerichtlichen Verfahren versichert sind.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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