Patent- und Urheberrecht
Im Rahmen einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung (auch für die selbständige Tätigkeit) gibt es einzelne Rechtsbereiche, die grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählt auch das sogenannte „Immaterialgüterrecht“, also in erster Linie Rechtsstreitigkeiten über Patente, Urheber- oder Markenrechte.
Weiterführende Informationen:
- Berufliche Selbständigkeit
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Vergaberecht
- Übersicht über Produkte
- Worauf ist bei der Anbieter-Auswahl zu achten
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