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Versicherungsfall und Rechtsstreit

Für die örtliche Geltung der Rechtsschutzversicherung ist zunächst die Unterscheidung zwischen (1) Ort des Versicherungsfalls und (2) Ort des Rechtsstreits wichtig.

(1) Der Ort des Versicherungsfalls ist jener Ort, an dem das von Ihnen beanstandete oder Ihnen vorgeworfene Rechtsvergehen stattgefunden hat, also zum Beispiel: Sie haben bei einem deutschen Versandhaus Waren bestellt, die jedoch nie angekommen sind. Sie werfen nun dem Versandhaus vor, die Ware nicht ordnungsgemäß verschickt zu haben. Sie beanstanden also ein Vergehen in Deutschland.

(2) Davon getrennt stellt sich die Frage, an welchem Ort ein allfälliger Rechtsstreit ausgetragen wird. Das hängt im Einzelfall von Geschäftsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben ab.

Die örtliche Geltung der Rechtsschutzversicherung ist immer begrenzt, in den allermeisten Fällen auf Europa im geographischen Sinn oder EU-Staaten plus zum Beispiel, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen etc. Besonders im Vertragsrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz ist die örtliche Geltung in vielen Fällen auf Österreich beschränkt.

In manchen Fall ist auch der örtliche Rahmen für den Rechtsstreit enger gefasst als für den Versicherungsfall. Ein Bespiel aus dem Vertrags-Rechtsschutz: Es sind alle Fälle versichert, die in Europa eintreten und vor einem österreichischen Gericht verhandelt werden.

Im Rechtsschutz Versicherungsvergleich auf durchblicker sehen Sie bei jedem Rechtsschutz-Baustein, in welchem geographischen Gebiet die Versicherung jeweils gilt. Weichen die Bestimmungen für Versicherungsfall und Rechtsstreit voneinander ab, zeigen wir Ihnen den enger gefassten geographischen Raum an.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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