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Selbstbehalt in der Rechtsschutzversicherung

Durch die Wahl eines Selbstbehalts in der Rechtsschutz-Versicherung können Sie Ihre Versicherungsprämie zum Teil erheblich senken (bis zu 20%). Der Selbstbehalt ist jener Betrag, den Sie in einem Versicherungsfall selbst bezahlen müssen. Verfahrenskosten, die unterhalb des Selbstbehalts liegen, bezahlen Sie zur Gänze selbst.

In der Regel entfällt jedoch der Selbstbehalt, wenn Sie im Versicherungsfall auf Ihre freie Anwaltswahl verzichten und sich von einem Rechtsanwalt aus dem Netzwerk der jeweiligen Rechtsschutz-Versicherung vertreten lassen.

Im Versicherungsvergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie grundsätzlich einen Selbstbehalt in Kauf nehmen möchten, und sehen bei jedem Anbieter, in welcher Höhe ein solcher Selbstbehalt vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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