Versicherungssumme
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme. Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie selbst tragen.
Im Privatbereich sind Versicherungssummen um ca. € 50 Tsd. weit verbreitet und in der Regel auch ausreichend. Eine Erhöhung des Betrags auf ca. € 100 Tsd. ist meist mit nur geringem Aufpreis möglich. Einzelne Versicherungen bieten auch Erhöhungen der Rechtsschutz-Versicherungssumme auf rund € 200 Tsd. an, was im Privatbereich eher unüblich ist.
Im durchblicker-Versicherungsvergleich Rechtsschutz wählen Sie aus, ob Sie mindestens € 50 Tsd. oder mindestens € 100 Tsd. Versicherungssumme haben möchten.
Weiterführende Informationen:
- Selbstbehalt in der Rechtsschutzversicherung
- Wartefristen
- Allgemeine Rechtsberatung
- Außergerichtliche Streitschlichtung
- Ausfallhaftung bei Körperschäden
- Versicherungsfall und Rechtsstreit
- Übersicht über Produkte
- Worauf ist bei der Anbieter-Auswahl zu achten
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