GAP-Klausel beim Leasingauto: Versicherung zum Leasingrestwert
durchblicker Redaktion
2 min
In der Regel ist der Eigentümer des Fahrzeugs bei einem geleasten Auto nicht der Leasingnehmer, sondern die Leasinggesellschaft. Kommt es zu einem Totalschaden oder Diebstahl, zahlt die Versicherung daher zunächst an den Leasinggeber.
Problematisch wird es jedoch, wenn die Versicherungsleistung niedriger ausfällt als der Leasingrestwert. In diesem Fall müssten Leasingnehmer die Differenz selbst bezahlen. Genau hier greift die sogenannte GAP-Klausel.
Was ist eine GAP-Klausel?
Die GAP-Klausel (Leasingwertklausel) ist eine Zusatzdeckung in der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge.
Sie deckt den finanziellen Unterschied zwischen zwei Beträgen ab:
dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt (den die Kaskoversicherung auszahlt)
dem vertraglich vereinbarten Leasingrestwert (den Sie dem Leasinggeber schulden)
Wenn Sie auf durchblicker.at auswählen, dass Ihr Auto ein Leasingfahrzeug ist, dann erhalten Sie nur Angebote angezeigt, die Ihnen den Restwert laut Leasingvertrag ersetzen (sogenannte „Leasingwertklausel“ oder „GAP-Klausel“). Dementsprechend wird Ihnen aber zusätzlich die erhöhte Totalschadenleistung nicht als Option angezeigt.
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Warum entsteht eine Finanzierungslücke beim Leasing?
Beim Leasing zahlen Sie monatlich nur für die Wertminderung des Fahrzeugs. Am Ende der Laufzeit – oder im Schadensfall – schulden Sie dem Leasinggeber den vertraglich festgelegten Restwert.
Das Problem: Autos verlieren in den ersten Jahren überproportional an Wert. Ein Fahrzeug, das neu 35.000 Euro gekostet hat, ist nach zwei Jahren am freien Markt vielleicht nur noch 22.000 Euro wert. Der vereinbarte Leasingrestwert liegt jedoch womöglich bei 26.000 Euro.
Im Totalschadenfall zahlt die Kaskoversicherung den Zeitwert – also 22.000 Euro. Die verbleibenden 4.000 Euro müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen, sofern keine GAP-Deckung besteht.
Ein Rechenbeispiel:
Situation | Betrag |
|---|---|
| Restwert laut Leasingvertrag | 26.000 € |
| Zeitwert laut Versicherung | 22.000 € |
| Finanzierungslücke | € 4.000 |
Ohne GAP-Klausel müssten Sie die € 4.000 Differenz selbst bezahlen.
Mit GAP-Klausel übernimmt die Versicherung diese Differenz.
Je teurer das Fahrzeug und je länger die Leasinglaufzeit, desto größer kann diese Lücke werden.
Wann ist die GAP-Klausel besonders wichtig?
Die GAP-Deckung ist vor allem in folgenden Situationen relevant:
Hohe Fahrzeugwerte: Bei teuren Neuwagen ist die absolute Wertminderung in den ersten Jahren besonders hoch und damit auch der potenzielle GAP.
Lange Leasinglaufzeiten: Je länger der Vertrag läuft, desto weiter kann der Zeitwert unter den Restwert fallen.
Geringer Eigenanteil: Wer wenig oder keine Anzahlung geleistet hat, trägt von Anfang an ein höheres Restschuldrisiko.
Diebstahl: Auch bei Fahrzeugdiebstahl gilt dasselbe Prinzip, die Versicherung ersetzt den Zeitwert, nicht den Leasingrestwert.
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