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Netzentgelte für Strom ab 2019 neu geregelt?

Verfasst am 26.04.2017


Durch die Einführung der Smart Meter sollen erstmals nach zwanzig Jahren die Strom-Netzkosten neu reguliert werden und gerechter verteilt werden. Was Sie über die geplante Regulierung wissen sollten und welche Auswirkungen sie auf Ihre Stromrechnung haben könnte, erfahren Sie hier!

Netzentgelte Strom

Wer das Stromnetz mehr nutzt, zahlt höhere Netzentgelte

Aktuell werden die Netzentgelte festgesetzt, indem der Arbeitspreis abhängig vom Verbrauch berechnet wird. Österreichische Haushalte nutzen heute allerdings verstärkt Wärmepumpen oder erzeugen Strom selbst durch Photovoltaikanlagen. Diese Haushalte nutzen daher weniger Strom aus dem Netz und zahlen somit auch geringere Netzgebühren, obwohl sie die Netzinfrastruktur im gleichen Maß verwenden.

Aus diesem Grund soll dieses veraltete System auf die Leistungsverrechnung umgestellt werden, bei der sich die Höhe der Netzgebühren nach der tatsächlichen Nutzung des Stromnetzes richten soll. Die Abrechnung kann über den Smart Meter erfolgen, dieser digitalisiert die Netze sowie Stromzähler. Die Energieregulierungsbehörde nimmt an, dass sich für Standardhaushalte durch die Umstellung im Schnitt nur geringfügig etwas an der Höhe der Stromrechnung ändert.

Arbeiterkammer mit Kritik

Die Arbeiterkammer sieht die geplante Neuregelung kritisch: „Die privaten Haushalte tragen bereits jetzt fast die Hälfte der Netzkosten, obwohl sie nur ein Viertel des Stroms verbrauchen. Werden die Vorschläge, die sich weitgehend an den Wünschen der Strombranche orientieren, umgesetzt, so könnte sich diese Schieflage weiter verstärken“, so AK-Experte Josef Thoman. Den Haushalten würden dann aus Sicht der Arbeiterkammer höhere Stromrechnungen drohen, denn mit der Einführung der Smart Meter soll für einzelne Leistungsspitzen bezahlt werden. Das führe laut AK zu Intransparenz und schlechterer Vorhersehbarkeit der Stromkosten für die Haushalte - außerdem seien Haushalte mit geringen Einkommen und alten Geräten tendenziell von höheren Kosten bedroht.

Neues Netz-Entgeltsystem für Strom ab Anfang 2019?

Die E-Control hat den Wunsch geäußert, dass das neue Stromnetzentgeltsystem Anfang 2019 in Kraft tritt. Einige der Änderungen könne die Regulierungsbehörde zwar selbst vornehmen, für andere seien jedoch Gesetzesänderungen nötig. Ein Positionspapier wurde daher kürzlich von der Regulierungsbehörde vorgelegt.

Zeitvariable Tarife, die Endverbraucher durch stündliche Intervalle verwirren könnten, sollen nicht ausgebaut werden. Stattdessen konzentriert sich die Energieregulierungsbehörde auf unterbrechbare Tarife, die bereits unter anderem für Wärmepumpen in Verwendung sind. Außerdem möchte sie Angebote, wie Flexibilisierungs- und Demand-Respond-Angebote, in Zukunft auch privaten Haushalten ermöglichen: Netzkunden, die aktiv zur Sicherung und Stabilität des Stromnetzes beisteuern und ihren Verbrauch zum Teil zentral steuern lassen, sollen Vergünstigungen erhalten. Für einkommensschwache Haushalte liegt es beim Gesetzgeber, eigene Sozial-Netzentgelte festzulegen, so die Regulierungsbehörde.

Stromkosten durch Anbieterwechsel senken

Auch wenn man bei den Netzkosten keine Wahl hat, so hat man sie beim Energieanbieter allemal. Immer mehr Konsumenten nutzen die Möglichkeit ihren Stromanbieter zu wechseln und so jährlich bis zu 300 Euro zu sparen! Das Einsparpotenzial ist so hoch wie noch nie und der Vergleich und Wechsel ist einfach online möglich. Foto: shutterstock.com

Kommentare:

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Kommentare


Raimund Bauer am 23.01.2022

Hallo! Seit Herbst 2019 hat sich Gas um 5 Cent pro Kw/h erhöht. Vorher 3,3 Cent jetzt 8,3. Ist schon der billigste Anbieter....! Da ich in einem 140 Jahre alten Haus wohne, nicht gedämmt und mit uralten Kastenfenstern wo man durchschauen kann, brauche ich im Jahr 27.000 Kw/h Gas. Laut e-control, wenn ich die m2 eingebe (70m2) dann sollte ich nur 11.000 verbrauchen. Ich habe eine Invaliditätspension mit € 1004,- netto im Monat. Ich kann diesen Irrsinn nicht mehr bezahlen. Werde jetzt Sozialministerium, Bundeskanzler, usw. anschreiben wer das bezahlen wird. Denn für mich nicht mehr möglich! Viele Grüße

durchblicker.at am 02.08.2017

Lieber Herr Rutar, Sie können die Installation des Smart Meteres ablehnen, laut E-Control obliegt es jedoch dem Netzbetreiber, wie mit einem Einspruch gegen die Montage im Einzelfall umgegangen wird. Die Netzbetreiber sind durch die Verordnung des Wirtschaftsministers dazu verpflichtet, bis Ende 2019 zumindest 95 Prozent aller Endverbraucher mit intelligenten Messgeräten auszustatten. Ein dezidiertes, generelles Widerspruchsrecht gegen den Einbau von Smart Meter für alle Kunden existiert laut E-Control nicht. Die Arbeiterkammer bezieht dazu allerdings eine andere Stellung, indem sie darauf hinweist, dass im Gesetz Folgendes steht: “Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.” (§83 Abs. 1 ElWOG 2010). Laut Medienberichten gibt es hierbei aber wohl noch ein Schlupfloch, dass die Installation der digitalen Zähler erlaubt, wenn bestimmte “intelligente” Funktionen deaktiviert werden. Eine verbindliche Antwort unsererseits ist zu dieser Thematik also leider nicht möglich. Wenn Sie keinen Smart Meter haben möchten, wenden Sie sich frühzeitig und idealerweise schriftlich an Ihren Strom-Netzbetreiber, um Ihren „Opt-Out“-Wunsch zu äußern und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Ihr Strom-Netzbetreiber wird voraussichtlich trotzdem den Zählertausch planen und Sie vor dem Austausch in einem Schreiben darüber informieren. Im Zuge dieser Information müssen Sie nochmals Ihren Wunsch auf Ablehnung bekannt geben. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten! Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

rutar franz am 01.08.2017

Bin ich verpflichtet diesen neuen, etwas dubiosen, SMARTMETER einbauen lassen? Für eine verbindliche Nachricht wäre ich dankbar! mit freundlichen Grüßen rutar franz 9143 St. Michael ob Bleiburg

Richard Gumhold am 09.05.2017

Ich bin der Meinung, dass auch die Netzbetreiber unter die Lupe genommen werden sollen. Man zahlt ja nicht nur die Anschlusskosten bei einem Neubau, sondern auch für das bestehende Netz und dessen Erhaltung. Ich finde diesen Anteil an den Stromkosten für absolut überhöht.

karl schachermayr am 09.05.2017

für meinen anschluß an das Stromnetz habe ich seinerzeit sehr viel bezahlt.die bisher bezahlten netzgebühren haben für die Erhaltung, Wartung und Modernisierung mehr als ausgereicht. Die geplante Erhöhung der Netzgebühren finde ich ungerechtfertigt

franz am 04.05.2017

wer glaubt, das uns irgendwer was gutes will, oder gar etwas schenkt, sollte dies überdenken. in sachen smartmeter sollten sich alle klein- und kleinstverbraucher gegen die konzerne und in dem fall speziell die e-kontroll stellen. ich dachte bisher, e-kontroll hört sich so an, als ob die den abzockern auf die finger schauen. denkt man.aber die langen ja zu. weiters sollten wir mal bei den staatlichen abzockern anfragen, warum landesweit überhaupt eine steuer auf energieverbrauch eingehoben wird, und warum die von 0% - bis was weiß ich in verschiedenen bundesländern variiert ?

Manuel am 04.05.2017

Ich versteht es nicht, wie in den Kommentaren angeführt zahlt doch schon jeder prozentual für das Netzentgeld pro KWh. Wie Christian schreibt: "Stromkosten:120 Euro Netzkosten:340 Euro", somit zahlt doch schon jeder die entsprechende Nutzung der Stromleitung. (Die verhältnismäßig hoch ist) Zudem wenn sich für den standart-Kunden sich nichts ändert, wofür ist es dann notwendig?

durchblicker.at am 05.05.2017

Lieber Herr Rutar, Sie können die Installation des Smart Meteres ablehnen, laut E-Control obliegt es jedoch dem Netzbetreiber, wie mit einem Einspruch gegen die Montage im Einzelfall umgegangen wird. Die Netzbetreiber sind durch die Verordnung des Wirtschaftsministers dazu verpflichtet, bis Ende 2019 zumindest 95 Prozent aller Endverbraucher mit intelligenten Messgeräten auszustatten. Ein dezidiertes, generelles Widerspruchsrecht gegen den Einbau von Smart Meter für alle Kunden existiert laut E-Control nicht. Die Arbeiterkammer bezieht dazu allerdings eine andere Stellung, indem sie darauf hinweist, dass im Gesetz Folgendes steht: "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen." (§83 Abs. 1 ElWOG 2010). Laut Medienberichten gibt es hierbei aber wohl noch ein Schlupfloch, dass die Installation der digitalen Zähler erlaubt, wenn bestimmte "intelligente" Funktionen deaktiviert werden. Eine verbindliche Antwort unsererseits ist zu dieser Thematik also leider nicht möglich. Wenn Sie keinen Smart Meter haben möchten, wenden Sie sich frühzeitig und idealerweise schriftlich an Ihren Strom-Netzbetreiber, um Ihren „Opt-Out“-Wunsch zu äußern und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Ihr Strom-Netzbetreiber wird voraussichtlich trotzdem den Zählertausch planen und Sie vor dem Austausch in einem Schreiben darüber informieren. Im Zuge dieser Information müssen Sie nochmals Ihren Wunsch auf Ablehnung bekannt geben. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten! Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

rutar franz am 02.05.2017

Besteht die Möglichkeit die Installation des soviel gepriesenen SMARTMETERS abzulehnen? Über eine verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar. mit freundlichen Grüßen rutar franz

Pfeiffer Walter am 02.05.2017

Die Linz AG bietet ihren Kunden einen günstigeren Tarif an, wenn der Kunde den Strom nicht in der Zeit in der viel Strom verbrauch wird, verbraucht. Z.B. Wäschewaschen oder Geschirrabwaschen am Abend. Ich bin kein Kunde von Linz AG.

Andreas Ballwein am 01.05.2017

Habe selbst eine Erdwärmeheizung, daher höheren Stromverbrauch. Dachte mir beim Neubau ich verpeste die Luft nicht. Wird sich ändern, wenn ich saniere, denn dann stelle ich auf ÖL um. Viele meiner Bekannten, die auch eine Wärmepumpenanlage haben , denken so. Ich verpeste dann lieber die Luft als mehr für das Stromnetz zu zahlen!!!!!! Ökologisch eben.

Karl Mohnl am 01.05.2017

Diese sog. "Smart Meter" sind nur Dreck und ABZOCKE und sonst gar nichts !!!!!

Peter Müller am 01.05.2017

Seit Jahren verfolge ich meine Stromkosten im Detail und habe festgestellt das gerade bei den Netzkosten massiv getrickst wird, bis hin zu nicht nachvollziehbaren Einheitspreisen. Auch Erhöhungen einzelner Positionen bis 65% / anno sind feststellbar. Die neue Regelung dient einer weiteren Verschleierung der tatsächlichen Kosten und vor Allem einer massiven Erhöhung, die ohne der Umstellung vermutlich politisch nicht umzusetzen wäre.

Zeiner Günter am 01.05.2017

Wenn ich bei 3 kWh Jahresverbrauch eine Rechnung über € 151,22 erhalte,somit alles nur aus Abgaben & Steuern besteht, gibt es kein Sparen.Der Strompreis beträgt € 0,19.Stromsparen ? MfG Zeiner

Leopold Hofer am 01.05.2017

Die E- Versorger machen sich schon wieder ein Körberlgeld durch diese Änderung. Die Kunden werden nichts davon haben außer das es wieder teurer wird. Das hier die Regukierungsbehörde zustimmt ist nicht nach zu vollziehen. Mfg Leopold Hofer

Kozel am 01.05.2017

Guten Tag! Neue Netzentgelte: Es ist wie beim ganzen Staatshaushalt, die Masse macht es, also die Kleinen werden verhältnismäßig stark geschröpft... es wird für den Großteil der Menschen in Österreich teurer werden, sonst würde die E-Wirtschaft das nicht machen! Zur Werbung der E-Controll: Eine Einsparung erfolgt vielleicht beim 1. Anbieterwechsel! Aber sicherlich nicht in der Höhe für normal verbrauchende Privathaushalte! Darnach sind Einsparungen eh nur mehr Marginal! Im 1. Jahr kann man vielleicht ein Paar Euro einsparen, beim 2. Wechsel beim gleichen Preis bleiben, aber meist nur durch die Umstiegs- Boni! Wie ich das sehe, legen die meisten Anbieter Jahresabrechnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, zur Verwirrung der Kunden! Es kommt noch hinzu, das der Wechsel nicht zu diesem Zeitpunkt der Jahresabrechnungen erfolgt, also gibt es die für den Konsumenten Jahresabrechnungen weniger als 12 Monate also nur "imaginäre Jahresabrechnungen"! Für die Berechnung der Bonis werden hierzu, nur die fehlenden Tage auf 365/366 einfach hochgerechnet!!!!! Diese Jahresabrechnungen werden, wenn sie nicht in das Abrechnungsjahr des Anbieters passen, nicht von selbst, sondern auch nur nach Kundenaufforderung erstellt!! Der Schmäh ist dann, das diese eher Unter berechnet werden und eine Korrektur nach dem tatsächlichen Jahreskonsum nachträglich nicht ersichtlich erfolgt! Es ist daher keine Jahresabrechnung für den Kunden im eigentlichem Sinne, sondern eine Stückelung aus mehreren Teilen, die die Erstellung einer Gesamtjahresabrechnung erschwert und eine Kontrolle ob die durch E-Controll vorgerechnete und erhofften Einsparung überhaupt eingetreten sind oder bei gleichem Verbrauch sogar mehr kostet! Es sollten daher zwingend den Netzbetreibern und Stromanbietern vorgeschrieben werden nur komplette Jahresabrechnungen zu legen, die genau nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Eintrittes in den neuen Vertrag gerechnet werden, das kann doch Heutzutage mittels Computer ja kein Problem sein!!!! Doch der Wille der beiden und der E-Controll scheint ja das Gegenteil zu wollen, man soll ja letztendlich nicht EINFACH die Jahresabrechnung(en) vergleichen können! Ich verbleibe mit der Aufforderung an die Gesetzgebung > dies auf Kundenspezifische Jahresabrechnungen < abzuändern! R. Kozel

albert kufner am 01.05.2017

Es ist zwar wünschenswert, wenn jede Leistung bezahlt wird. Es sollen aber alle eingeschlossen werden, so auch die Industrie und das Gewerbe. Es ist nicht einzusehen, dass die Haushalte ungleich höher mit Netzkosten belastet werden. Als Vorteil sehe ich allerdings auch eine zentrale Steuerung für diverse Geräte um Stromverbrauchsspitzen zu vermeiden!

Karin Fidler am 30.04.2017

Könnte es sein, dass unsere Netzanbieter für das Laden von E-Autos, was bei einem durchschnittlichen Haushalt zu einer "Spitzenlast" führt, kassieren möchten? Damit würde die Attraktivität von E-Mobilität gesenkt werden.

gerhard bacovsky am 30.04.2017

naja,wieder mal ein grifff ins geldbörsel der , sich leider dagegen nicht wehren könnenden ,Konsumenten!!!!!!!!

durchblicker.at am 05.05.2017

Lieber Herr Pirker, laut E-Control obliegt es dem Netzbetreiber, wie mit einem Einspruch gegen die Montage im Einzelfall umgegangen wird. Die Netzbetreiber sind durch die Verordnung des Wirtschaftsministers dazu verpflichtet, bis Ende 2019 zumindest 95 Prozent aller Endverbraucher mit intelligenten Messgeräten auszustatten. Ein dezidiertes, generelles Widerspruchsrecht gegen den Einbau von Smart Meter für alle Kunden existiert laut E-Control nicht. Die Arbeiterkammer bezieht dazu allerdings eine andere Stellung, indem sie darauf hinweist, dass im Gesetz Folgendes steht: "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen." (§83 Abs. 1 ElWOG 2010). Laut Medienberichten gibt es hierbei aber wohl noch ein Schlupfloch, dass die Installation der digitalen Zähler erlaubt, wenn bestimmte "intelligente" Funktionen deaktiviert werden. Die Arbeiterkammer weist noch darauf hin, dass Sie, auch wenn Sie bereits Ihren Strom-Netzbetreiber von Ihrer Ablehnung des Smart Meters informiert haben, nochmals Ihren Wunsch auf Ablehnung im Zuge der Information über den Austausch des Geräts bekannt geben müssen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten! Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

Fritz Pirker am 30.04.2017

Ich habe schon vor vielen Monaten Einspruch gegen die Montage dieser Zähler erhoben. Welche Auswirkungen hat das nun? MfG Fritz Pirker

Friedel Geiger am 30.04.2017

LängerfristigeTarife sollten ausgeschrieben werden. Jedes Jahr zu wechseln ist ein irrer Aufwand, den ich zumindest irgendwann aufgeben werde (müssen) - Ich habe 2 Strom- und zwei Gasanschlüsse mit jeweils verschiednen Tarifen und Beginnzeiten. Mit freundlichen Grüßen, F. Geiger

Klaus Lechner am 30.04.2017

Mein neuer Anbieter "Montana" (ab 19.04.2017) bietet keinen Schwachlastbetreb (durch einen eigenen Zähler) in den Sommermonaten an, sodass auch die Heizung des Warmbassers im Sommer durch den normalen Stromzähler erfolgt. Wird auch Montana irgendwann mit den "intelligenten Zählern" die Tarive anpassen müssen?

christian am 30.04.2017

Habe Anbieter gewechselt: 1.Strom 3100kw Stromkosten:120 Euro Netzkosten:340 Euro. 2.Gas 13000kw Gaskosten:260 Euro Netzkosten:504 Euro.

erwin rath am 30.04.2017

weitere abzocke, zuerst wurden die bauten hier wärmeisoliert (für winter) und in sommer muß jetzt eine klimaanlage verwendet werden, wer zahlt den die mehrkosten ? politik und wirtschaft zocken die bevölkerung ab.