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Was ändert sich für Autofahrer:innen 2024 in Österreich?

Verfasst am 16.01.2024


2024 kommt einiges an Neuerungen auf die Autofahrer:innen in Österreich zu. Preissteigerungen, Verschärfungen in der Gesetzgebung aber auch Förderungen für Elektromobilität. Hier die wichtigsten Informationen rund ums Autofahren in Österreich.


Foto: Adobe Stock

Die Vignette 2024

Vorweg: Die Preise für die PKW Jahresvignette wurde 2024 nicht erhöht. Für viele andere Varianten wurde der Preis zum Teil angehoben. Hier die aktuellen Preise, um Österreichs Autobahnen befahren zu dürfen:

Vignetten für Pkws 2024
  • Jahresvignette Pkw: 96,40 Euro
  • 2 Monats Vignette: 28,90 Euro
  • 10 Tages Vignette: 11,50 Euro
  • 1 Tages Vignette Pkw: 8,60 Euro monatlich

Vignetten für Motorräder 2024
  • Jahresvignette Motorrad: 38,40 Euro
  • 2 Monats Vignette Motorrad: 11,50 Euro
  • 10 Tages Vignette Motorrad: 4,60 Euro
  • 1 Tages Vignette Motorrad: 3,40 Euro monatlich

Weitere Informationen zur Vignette finden Sie hier: Vignette 2024: Preise und Varianten im Überblick.

Höhere Spritpreise durch CO2-Bepreisung

Pünktlich mit 1. Jänner 2024 erhöhten sich die Spritpreise um rund 3,5 Cent. Bei Diesel sind nun 13,5 Cent pro Liter an Steuer fällig, bei Benzin sind insgesamt 12 Cent Steuer fällig. Für eine Tonne CO2 sind 2024 nun 45 Euro zu bezahlen.

Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO₂-Bepreisung abfedern soll, wird für das Jahr 2024 erst festgelegt.



Änderungen bei der NoVa

Auch die Einmalsteuer beim Kauf eines Neuwagens, die sogenannte NoVA (Normverbrauchsabgabe), wurde mit Jänner angehoben. Die Teuerung betrifft sämtliche Benzin- und Diesel-PKWs. Für einen Neuwagen um 30.000 Euro bedeutet dies ein Plus von 300 Euro seit dem Jahreswechsel. Gewisse Hybride, vor allem aber Plug-Ins, sind aufgrund der geringeren Emission nicht betroffen und werden damit in der Anschaffung nicht teurer. Für E-Autos ist weiterhin keine NoVA zu bezahlen.

Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Wer sich 2024 ein neues Auto zulegt, muss auch für die Versicherung tiefer in die Tasche greifen. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt diese Erhöhung nicht. 34,56 Euro beträgt die Steuererhöhung pro Jahr für erstmalig zugelassene KFZ. Nur sehr effiziente oder leistungsschwache PKW kommen ungeschoren davon.

Tipp: Die Versicherungssteuer für die Erstzulassung Ihres Autos können Sie einfach online im durchblicker Kfz-Steuer Rechner berechnen.

Verpflichtende Einführung von Assistenzsystemen

Das Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 ist entscheidend für die Änderungen in der EU-Typengenehmigungsverordnung. Um diesen zu entsprechen, müssen Fahrzeuge bei Erstzulassung mit einer Reihe von Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. Diese sind:

  • Alkolocks: Hier geht es nicht darum, dass jedes KFZ bereits mit einem Alkolock ausgestattet sein muss, jedoch ist eine Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung verpflichtend. Bei Alkolocks handelt es sich um Wegfahrsperren, die die Inbetriebnahme durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person verhindern.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Das ist eine anonymisierte Speicherung von unfallbezogenen Daten vor, während und nach einem Zusammenstoß. Diese Datenaufzeichnung darf und kann auch nicht deaktiviert werden.
  • Intelligente Geschwindigkeitsassistenz: Der Geschwindigkeitsassistent zieht aus unterschiedlichen Quellen wie Kamera oder Kartendaten die vorgeschriebene Geschwindigkeit und warnt Lenker:innen bei Übertretungen. Möglich ist sogar eine Übernahme des Limits in den Tempomat oder in den Geschwindigkeitsbegrenzer.
  • Müdigkeitswarner: Dieser alarmiert Lenker:innen bei sinkender Aufmerksamkeit.
  • Notbremsassistent: Für ab 6. Juli erstzugelassene Fahrzeuge ist das Erkennen von Hindernissen und fahrenden Autos verpflichtend. In einem weiteren Schritt werden auch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu erkennen sein.
  • Notbremslicht: Eine Notbremsung muss zukünftig vom Lenker hinter Ihnen sofort als solche erkannt werden. Möglich ist dies durch ein neues Bremssignal, wenn stark abgebremst wird – entweder mittels Warnblinkanlage oder einem Pulsieren im Bremslicht.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Das Fahrzeug warnt Sie, wenn Sie die Spur zu verlassen scheinen. Kommen Lenker:innen tatsächlich von der Spur ab, lenkt das System den Wagen aktiv zurück.

Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei

Ab März werden Geschwindigkeitsübertretungen strenger geahndet. Eine Übertretung von mehr als 80 km/h im Ortgebiet und mehr als 90 km/h außerorts ist Anlass für die Polizei, das Auto zu beschlagnahmen und in weiterer Folge zu versteigern. Selbst wenn das Auto nicht dem:der Raser:in gehört, ist eine Beschlagnahmung möglich, jedoch keine weiterführende Versteigerung. Auch Leasing- oder Mietautos sind nicht ausgenommen. In einem solchen Fall wird ein lebenslanges Lenkverbot für den:die Schnellfahrer:in im Zulassungsschein eingetragen.

Förderung für E-Mobilität

Der Kauf von Elektrofahrzeugen wird auch 2024 gefördert. Für PKW ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro vorgesehen, für E-Motorräder liegt die Unterstützung bei bis zu 2.300 Euro. Auch die Errichtung von Ladestationen ist förderungsfähig: Für private Wallboxen und Ladekabel sieht die Umweltförderung 600 Euro vor. Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäuser können mit bis zu 1.800 Euro gefördert werden.

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Tipp: Gerne beraten Sie unsere Versicherungsexpert:innen auch telefonisch unter 01 / 30 60 900 20, per Chat oder E-Mail an beratung@durchblicker.at. Die Expertenberatung ist selbstverständlich kostenlos.

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