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Strompreisbremse 2024: Fragen & Antworten

Verfasst am 29.01.2024


Die Stromkostenbremse wurde bis Ende 2024 verlängert, allerdings wird der maximale Zuschuss ab Juli reduziert. Wie hoch die Strompreisbremse nun ausfällt? Welche Haushalte zusätzlich einen Stromergänzungszuschuss und Netzkostenzuschuss erhalten? Und ob für die Strom-Förderungen ein Antrag gestellt werden muss? Das erfahren Sie hier.


Foto: gopixa - stock.adobe.com
Hinweis: Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert

Das erfahren Sie in diesem Blogartikel:


Was ändert sich 2024 bei der Strompreisbremse?

Bei der Stromkostenbremse gab es zuletzt zwei wichtige Änderungen:

Strompreisbremse bis Jahresende verlängert

Die Strompreisbremse wurde verlängert und gilt nun bis Ende Dezember 2024. Allerdings wird die Höhe der Strompreisbremse ab Juli gekürzt.

Ab Juli wird Zuschuss auf maximal 15 Cent gesenkt

Ab Juli 2024 sinkt die staatliche Förderung von maximal 30 Cent auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Die genaue Höhe Ihres Stromkostenzuschusses hängt von Ihrem Energiepreis (Cent / kWh) ab, den Sie bezahlen. Werfen wir hierfür einen Blick auf konkrete Berechnungsbeispiele:


Wie hoch ist die Strompreisbremse 2024?

Die Strompreisbremse macht den Grundbedarf an Strom günstiger: Pro Haushalt bzw. Zählpunkt werden auch heuer wieder die ersten 2.900 kWh Strom gefördert.

Berechnung Strompreisbremse bis Juni

Für 2.900 kWh Strom gibt es bis Juni noch einen maximalen Zuschuss von 30 Cent je Kilowattstunde. Pro Kilowattstunde müssen Sie weiterhin 10 Cent selbst tragen, den Rest - also bis zu 30 Cent - übernimmt der Staat.

Strompreisbremse einfach erklärt: Schauen wir uns die Berechnung anhand von zwei Beispielen an. Peter hat aktuell einen Stromtarif mit einem Energiepreis von 40 Cent / kWh (netto), Lisa zahlt für Ihren Strom 25 Cent / kWh (netto). Beide verbrauchen nicht mehr als 2.900 kWh Strom im Jahr.

Peter zahlt für seinen Strom bis Juni nur die ersten 10 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Die Differenz von 30 Cent pro Kilowattstunde übernimmt der Staat. Auch Lisa muss dank Strompreisbremse nur 10 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die restlichen 15 Cent übernimmt der Staat. Was ändert sich ab Juli für Peter und Lisa?


Neue Berechnung der Strompreisbremse ab Juli

Mit Juli wird die Strompreisbremse von maximal 30 Cent auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde halbiert. Von Juli bis Dezember 2024 beträgt der maximale Zuschuss somit nur noch 15 Cent pro Kilowattstunde.

Peter zahlt ab Juli die ersten 10 Cent sowie die restlichen 15 Cent - also insgesamt 25 Cent (netto) pro verbrauchter Kilowattstunde. Denn: Der Staat subventioniert nur noch mit maximal 15 Cent. Peter muss ab Juli mehr für seinen Strom bezahlen, wenn er nicht in einen günstigeren Stromtarif wechselt.

Lisa freut sich: Sie braucht weiterhin nur die ersten 10 Cent von den 25 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die restlichen 15 Cent pro kWh sind durch die Strompreisbremse gedeckt.

Die Obergrenze für den Energiepreis - bis zu dem die Bremse wirkt - liegt ab Juli somit bei maximal 25 Cent. Eine aktuelle durchblicker Tarif-Analyse zeigt: Wer mehr als 25 Cent netto für Strom bezahlt, muss ab Juli mit bis zu 300 Euro Mehrkosten bei den Netto-Energiekosten im Jahr rechnen.

Gut zu wissen: Im durchblicker Stromtarif Vergleich wird die Förderung durch die Strompreisbremse bei jedem Tarif separat ausgewiesen. So sehen Sie auf einen Blick, wieviel Sie durch die Strompreisbremse sparen. Auch die Reduktion der Förderhöhe auf maximal 15 Cent / kWh ab Juli 2024 ist bereits berücksichtigt.

Verbrauch über 2.900 kWh

Die Strompreisbremse gilt für einen jährlichen Verbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh). Mehrpersonen-Haushalte oder Familien-Haushalte haben meist einen höheren Verbrauch. Was gilt dann?

Die Kostenbremse fördert 2.900 Kilowattstunden Strom pro Jahr, sprich rund 7,94 kWh pro Tag. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde müssen Haushalte den regulären Preis ihres Stromtarifs bezahlen.

Haushalte mit einem höheren Verbrauch werden also nicht gänzlich von der Strompreisbremse gefördert. Für sie ist es daher entscheidend, wie viel sie für Strom bezahlen (Netto-Energiepreis). Ein Stromtarif-Vergleich und Wechsel auf ein günstigeres Angebot kann sich für Haushalte mit hohem Verbrauch besonders lohnen.
Hinweis: Diese Berechnung gilt bis Juni 2024. Ab Juli 2024 beträgt die maximale Förderhöhe durch die Strompreisbremse nur noch 15 Cent.


Strompreisbremse bezuschusst nur Energiepreis

Gut zu wissen: Mit der Stromkostenbremse wird nur der Energiepreis (Cent / kWh) bezuschusst. Andere Bestandteile der Stromrechnung wie Netzentgelte, Abgaben und Steuern (Mehrwertsteuer wird auf den ganzen Arbeitspreis berechnet) werden nicht gefördert und werden daher auch nicht günstiger.




Muss ich für die Strompreisbremse einen Antrag stellen?

Nein, für die Strompreisbremse muss kein Antrag gestellt werden. Der Stromkostenzuschuss wird auf Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben. Das erledigt Ihr Stromanbieter automatisch für Sie.

Sie leben in einem Haushalt mit mehr als 3 Personen? Dann erhalten Sie für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person einen Ergänzungszuschuss. Der Zuschuss wird in den meisten Fällen automatisch auf Ihrer Jahresendabrechnung berücksichtigt.

Wohin kann ich mich bei Fragen zu meiner Abrechnung wenden?

Bei Fragen zu Ihrer Stromrechnung in Bezug auf den verrechneten Stromkostenzuschuss wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromanbieter.

Sie haben Fragen zu Ihrem aktuellen Stromvertrag oder möchten Ihren Anbieter wechseln? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Energie-Tarifberatung - unsere Expert:innen beraten Sie gerne. Sie erreichen uns montags bis freitags unter 01 / 30 60 900 10 oder per Mail an service@durchblicker.at. Die Experten-Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Weitere Entlastungen für einkommensschwache Haushalte

Stromkosten-Ergänzungszuschuss 2024

Haushalte, in denen vier Personen oder mehr leben, erhalten auch 2024 eine zusätzliche Strompreis-Unterstützung. Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag, der nicht mit dem Verbrauch zusammenhängt.

Den Zuschuss gibt es für die Vierte und jede weitere Person im Haushalt. Im ersten Halbjahr beträgt der Ergänzungszuschuss 50,20€ pro Person. Der Zuschuss wurde bis Ende 2024 verlängert und dürfte aktuellen Informationen zufolge somit insgesamt 105€ pro Person betragen.

Die meisten Haushalte erhalten den Stromkostenergänzungszuschuss automatisch - ohne Antrag. Ansonsten wird man vom Finanzministerium per Brief oder E-Mail informiert. Weitere Informationen zum Stromergänzungszuschuss finden Sie hier.


Netzkostenzuschuss 2024

Einkommensschwache Haushalte, die von den Erneuerbaren-Förderkosten (EAG) und vom ORF Beitrag befreit sind, erhalten auch im Jahr 2024 einen Netzkostenzuschuss. Dieser wird zusätzlich zur Strompreisbremse und zum Stromergänzungszuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Stromverbrauch ab. Es werden 75% der Netzentgelte gefördert. Maximal kann der Netzkostenzuschuss somit 200 Euro im Jahr betragen.

Gut zu wissen: Es ist kein Antrag für den Netzkostenzuschuss notwendig.



Wer bekommt die Strompreisbremse?

Den Stromkostenzuschuss erhalten private Haushalte mit einem aufrechten Stromvertrag und einem Zähler / einen Zählpunkt.


Wie erhalte ich die Strompreisbremse?

Der Stromkostenzuschuss wird direkt auf Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben.

Das bedeutet: Sie müssen die Strompreisbremse nicht eigens beantragen. Ihr Stromanbieter berücksichtigt den Zuschuss automatisch und weist diesen auf Ihrer Stromrechnung aus.

Gut zu wissen: Einige Stromanbieter schreiben den Zuschuss direkt auf Ihre monatlichen Teil­rechnungen gut. Falls Ihr Stromanbieter den Zuschuss nicht bei den Teilbeträgen, sondern erst bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt, können Sie Ihren Stromanbieter kontaktieren, um die Teilzahlungsbeträge herabsetzen zu lassen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Stromrechnung in Zusammenhang mit der Stromkostenbremse? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromanbieter.

Wie lange gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse ist mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten und endet mit 31. Dezember 2024.

Gilt die Strompreisbremse auch für Heizkosten?

Nein, die Strompreisbremse gilt nur für Strom. Gas, Fernwärme und andere Heizformen werden nicht durch die Stromkostenbremse unterstützt.

Gilt die Strompreisbremse auch für Nebenwohnsitze?

Ja. Voraussetzung ist, dass man auch am Nebenwohnsitz einen eigenen Stromvertrag für einen Zählpunkt hat.

Gilt die Strompreisbremse für mehrere Zähler im Haushalt?

Sie bekommen den Zuschuss für jeden Zählpunkt mit dem Lastprofil H0, HA oder HF. Meist handelt es sich dabei um den Hauptzähler.

Gut zu wissen: Werden beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen mit einem separaten Zähler gemessen, sind diese nicht anspruchsberechtigt.

Gilt die Strompreisbremse für mehrere Haushalte mit einem Zähler?

Die Stromlieferanten haben keine Informationen darüber, wenn mehrere Haushalte über einen gemeinsamen Zählpunkt versorgt werden. Daher sieht das Fördermodell vor, dass die Stromkostenbremse pro Zähler gewährt wird. Für diesen Zähler muss auch ein aufrechter Stromvertrag bestehen. Die Person, auf die der Stromvertrag läuft, bekommt vom Stromlieferanten die Stromrechnung. Dort wird der Stromkostenzuschuss automatisch berücksichtigt.

Personen, die keinen Stromvertrag und somit auch keine Stromrechnung haben, sind von der Förderung durch die Strompreisbremse ausgenommen. Das können zum Beispiel Studierende in Studentenwohnheimen oder Personen in Alters- und Pflegeheimen sein.

Was ist, wenn ich umziehe und den Stromanbieter wechsle?

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, brauchen Sie nichts weiter tun. Sie müssen weder Ihren aktuellen Anbieter noch Ihren neuen Lieferanten informieren. Ihr neuer Stromlieferant berücksichtigt die Strompreisbremse automatisch.

Gut zu wissen: Beim neuen Stromlieferanten beginnt eine neue, tagesaktuelle Abrechnung. Eine Mitnahme von nicht verbrauchten Kilowattstunden ist nicht möglich. Ihre Frage zur Strompreisbremse wurde nicht beantwortet? Weiterführende Informationen sowie hilfreiche FAQs finden Sie auf der offiziellen Seite zur Strompreisbremse Österreich


Kommentare:

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Kommentare


Evelin Wilhelmer am 06.04.2024

Guten Tag! Wie funktioniert die Strompreisbremse? Mit freundlichen Grüßen Evelin Wilhelmer

Alfons am 06.04.2024

Hallo liebes Durchblicker - Team! Sorry, aber das stimmt nicht! Die EVU's berechnen die SPB anders: es wird von 2.900 kWh / 365 Tagen ausgegangen, das ergibt: 7,945 kWh/Tag. Liegt man an einem Tag darüber, so dürfte dieser Tag (lt. EVU) nicht zur SPB zählen! Damit ergeben sich ganz andere Zahlen, als die von euch dargestellten - bis 2.900 kostet der AP nur 10ct ...usw. Der Verbund hat mir bei 23,90ct / kWh AP eine SPB von 3,8659ct berechnet! Gerne übermittle ich meine letzte Rechnung! - Einfach fragen! LG Alfons Bach

Wimmer Waltraud am 25.03.2024

Ich habe 2 Zähler und es wurde mir vom Energielieferanten gesagt, dass ich für jeden Zähler die 2900 Kwh erhalte!!(2.Zähler für Luft wärmepumpe) Energie AG OÖ ist mein Lieferant

Dieter Fiedler am 11.03.2024

Prima die Strompreisbremse. Aber zum Strompreis gehören ja auch die Netzentgelte und die Steuern. Warum senkt der Staat nicht die Steuern auf 7% oder auf 0% ? Das wäre sinnvoll...

Heinz Böhm am 01.03.2024

Brutto oder Netto? Vielleicht nehmen Sie in ihrem Blog Strompreis brutto/netto auf. Die Bedeutung/Bezeichnung ist vielleicht nicht für jeden ganz klar. Vielen Dank Heinz Böhm

durchblicker.at am 20.02.2024

Lieber Herr Gschnell, da haben Sie Recht. Ganz konkret fördert die Strompreisbremse ein aliquotiertes Kontingent von 7,95 kWh pro Tag. Das spielt auch eine Rolle, wenn man den Stromanbieter wechselt: Denn auch beim Anbieterwechsel wird die aliquote Menge der bisher angefallenen Tageskontingente abgerechnet. Beim neuen Anbieter beginnt eine neue tagesgenaue Abrechnung. Wir haben den Absatz dahingehend angepasst. Mit freundlichen Grüßen, Ihre durchblicker Expert:innen

Christian Gschnell am 12.02.2024

Sie schreiben: "Für die ersten 2.900 kWh Strom gibt es bis Juni noch einen maximalen Zuschuss von 30 Cent je Kilowattstunde." Wenn meine Stromrechnung der oekostrom AG nicht falsch ist, stimmt obige Formulierung nicht. Denn die Abrechnung hat NICHT die ersten 2900 kWh berücksichtigt, sondern "nur" den aliquoten Teil der ersten 206 Tage meiner Stromrechnung. Das mag nach Erbsenzählerei klingen, ist es im Falle meiner Stromrechnungen aber nicht - es geht um voraussichtlich mehr als 100 EUR Unterschied!