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Strompreisbremse wird gekürzt: Das gilt ab 1. Juli 2024

durchblicker Redaktion

05.06.2024

4 min

Nahaufnahme eines grauen EU-Steckers und einer Steckdosenleiste, die auf mehreren Euro-Banknoten und -Münzen liegen, was die Verbindung zwischen Strom und Kosten symbolisiert.

Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com

Ab 1. Juli 2024 kommt es bei der Strompreisbremse zu einer wichtigen Änderung: Die maximale Förderhöhe wird reduziert. Was das für Ihre Stromrechnung bedeutet? Wer ab Juli mehr für seinen Strom zahlen muss und für wen sich jetzt ein Anbieterwechsel lohnt? Das lesen Sie hier.

Hinweis: Die Strompreisbremse endet am 31. Dezember 2024: Erfahren Sie hier, was das für Ihre Stromkosten 2025 bedeutet.

Die Strompreisbremse wurde vor zwei Jahren eingeführt, um Haushalte bei ihren hohen Energiekosten zu unterstützen. Mittlerweile hat sich die Situation an den Energiemärkten wieder entspannt. Auch die Strompreise sind spürbar gesunken.

Ab 1. Juli wird daher der staatliche Zuschuss zu den Stromkosten reduziert. Das sollte Stromanbieter dazu anregen, ihre Preise weiter zu senken und den Kundinnen und Kunden günstigere Stromtarife anzubieten.

Strompreisbremse einfach erklärt

So funktioniert die Strompreisbremse

Die Strompreisbremse fördert einen jährlichen Stromverbrauch von maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh). Von Ihrem Stromtarif müssen Sie als Kund:in 10 Cent pro kWh selbst bezahlen. Die Differenz – maximal jedoch 30 Cent pro kWh – übernimmt Staat. Ab Juli 2024 wird dieser maximale Zuschuss allerdings halbiert. Am 31. Dezember 2024 endet die Strompreisbremse.

Strompreisbremse übernimmt ab Juli nur noch maximal 15 Cent

Zuschuss wird von 30 auf 15 Cent gesenkt

Die Strompreisbremse wird ab Juli halbiert. Das bedeutet: Von Juli bis Dezember 2024 erhalten Sie nur noch einen maximalen Zuschuss von 15 Cent pro Kilowattstunde (anstatt maximal 30 Cent pro kWh).

Die Obergrenze für den Energiepreis – bis zu dem die Bremse greift – liegt dann bei maximal 25 Cent. Was bedeutet das konkret?

Mehrkosten fallen bei Stromtarif über 25 Cent an

Wenn Sie aktuell mehr als 25 Cent / kWh netto bezahlen, liegen Sie über dem neuen Schwellenwert der Strompreisbremse und müssen ab Juli mit Mehrkosten von bis zu 300€ rechnen.

Mit dem Wechsel in einen günstigeren Stromtarif lassen sich unnötige Mehrkosten ganz einfach vermeiden. Der Grund: Die Strompreise sind mittlerweile stark gesunken. Viele Stromversorger bieten Stromtarife unter 25 Cent netto pro kWh an.

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Günstige Stromtarife starten aktuell ab 6 Cent netto

Ein aktueller durchblicker Stromtarif-Vergleich für Österreich zeigt: Günstige Festpreis-Tarife starten bereits ab 9,5 Cent (netto) pro kWh. Dank Preisgarantie kann man sich hier den niedrigen Strompreis für 12 Monate sichern. Float-Tarife mit monatlicher Preisanpassung starten aktuell ab 6 Cent (netto) pro kWh.

Gut zu wissen: Ein Anbieterwechsel lohnt sich auch, wenn Sie aktuell weniger als 25 Cent pro kWh bezahlen. Der Grund: Die Strompreisbremse bezuschusst nur den Energiepreis. Abgaben und Steuern (und auch die Netzgebühren) werden nicht günstiger. Ebenso können Sie bei einem Anbieterwechsel von hohen Neukundenrabatten profitieren und so bis zu 950€ jährlich bei Ihrer Stromrechnung sparen.

Wie wirkt sich die Halbierung der Strompreisbremse auf meine Stromkosten aus?

Schauen wir uns anhand von Beispielen an, wie sich die Reduktion des Stromkosten-Zuschuss ab Juli 2024 für Peter, Lisa und Alma auswirkt. Alle drei verbrauchen weniger als 2.900 kWh Strom pro Jahr, somit wird ihr gesamter Stromverbrauch gefördert.

Balkendiagramm zur Strompreisbremse ab Juli 2024: Peter zahlt 40 Cent pro kWh, Lisa 25 Cent und Alma 6 Cent. Der Staat übernimmt 15 Cent für Peter und Lisa. Die Balken sind zweifarbig: Blau für den bezahlten Anteil der Personen und Orange für den staatlichen Zuschuss. Die Legende erklärt die Farben: Blau steht für den vom Stromkunden zu zahlenden Anteil und Orange für den staatlichen Zuschuss.

Änderungen bei der Strompreisbremse in Österreich: So viel Zuschuss erhalten Sie ab Juli 2024

Peter befindet sich noch in einem teuren Stromvertrag (40 Cent netto / kWh). Ab Juli fördert die Preisbremse davon maximal nur noch 15 Cent. Das heißt: Peter muss 10 Cent sowie 15 Cent selber tragen – also insgesamt 25 Cent pro Kilowattstunde. Für Peter lohnt sich ein Anbieterwechsel besonders, um ab Juli nicht unnötig mehr zu bezahlen.

Lisa muss von ihrem Stromtarif 10 Cent pro Kilowattstunde selber zahlen. Die übrigen 15 Cent pro Kilowattstunde werden bis Dezember 2024 durch die Strompreisbremse gedeckt. Wechselt Lisa jetzt ihren Stromanbieter, greift die Strompreisbremse natürlich auch beim neuen Anbieter. Zusätzlich kann sie von attraktiven Neukundenrabatten profitieren und so ihre Stromrechnung zusätzlich senken.

Alma zahlt für ihren Stromtarif aktuell 6 Cent pro kWh netto. Sie erhält keine Förderung, da die Strompreisbremse erst ab 10 Cent pro kWh greift. Alma besitzt einen Float-Tarif. Dieser passt sich monatlich an die Marktpreise an und kann daher nach oben oder unten schwanken. Was passiert, wenn die Strompreise steigen? Dann wäre Alma durch die Strompreisbremse bis Jahresende “abgesichert” und müsste maximal 10 Cent pro kWh bezahlen – vorausgesetzt, ihr Float-Tarif übersteigt die Grenze von 25 Cent pro kWh nicht.

Sollte ich jetzt meinen Strom-Anbieter wechseln?

Ein Stromtarif-Vergleich zahlt sich aktuell für alle Haushalte aus. Denn die Strompreise sind in den letzten Monaten stark gesunken. Neben niedrigen Preisen bieten viele Anbieter aktuell auch attraktive Neukundenrabatte an. Mit einem Anbieterwechsel lassen sich somit bis zu 950€ bei den Stromkosten sparen.

Besonders für (Familien-)Haushalte mit hohem Stromverbrauch zahlt sich ein Anbieterwechsel aus. Der Grund: Die Stromkostenbremse fördert maximal nur einen jährlichen Stromverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Für alles, was darüber hinaus verbraucht wird, ist der Marktpreis zu bezahlen.

Ergänzungszuschuss für Mehrpersonen-Haushalte

Haushalte, in denen 4 Personen oder mehr leben, erhalten 2024 eine zusätzliche Strompreis-Unterstützung. Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag, der nicht mit dem Verbrauch zusammenhängt.

Den Zuschuss gibt es für die vierte und jede weitere Person im Haushalt und beträgt im zweiten Halbjahr 50,20€ pro Person.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Strompreisbremse – die mit 31. Dezember 2024 ausläuft – wurde der Stromkosten-Ergänzungszuschuss bis 30. Juni 2025 verlängert.

Ob für den Strom-Ergänzungszuschuss ein Antrag gestellt werden muss und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, das erfahren Sie hier: Strompreisbremse 2024: Fragen & Antworten.

Eine anthropomorphe Fuchsfigur in einem Cowboy-Outfit mit einem breiten blauen Hut, blauem Umhang und einem goldenen Sheriff-Stern auf der Brust trägt einen modernen Smartphone-Halter am Gürtel, auf dem "durchblicker" zu lesen ist. Der Fuchs hat orangefarbenes Fell mit weißen und schwarzen Akzenten und steht aufrecht.
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