Bitte aktivieren Sie Javascript!
Sie verwenden einen alten Browser. Um alle durchblicker Funktionalitäten zu nutzen verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser zB. Microsoft Edge

01 / 30 60 900 20

Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr

Haushalts­versicherung kündigen

Wann und wie Sie die Haushaltsversicherung wechseln können:
  • Die Haushaltsversicherung kann regulär zum Vertragsablauf und danach jährlich gekündigt werden
  • Um die Haushaltsversicherung richtig zu kündigen, muss die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen
  • Der Umzug bzw. Wohnungswechsel ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund - achten Sie hier auf die rechtzeitige Kündigung
Branchensieger versicherungen
Versicherung vergleichenVersicherung vergleichen

Wann kann man die Haushalts­versicherung kündigen?

Eine Haushaltsversicherung können Sie regulär zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigen. Meistens haben Verträge in der Haushaltsversicherung eine Laufzeit von 3 Jahren oder mehr. Ist die vereinbarte Laufzeit bereits vorbei, so kann die Haushaltsversicherung jährlich zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden. Beachten Sie die Kündigungsfrist.

>> reguläre Kündigung der Haushaltsversicherung: zum Vertragsablauf und danach jedes Jahr

Sie haben eine Haushaltsversicherung mit einer längeren Vertragslaufzeit als 3 Jahren abgeschlossen? Auch bei längeren Vertragslaufzeiten können Sie nach Ablauf der 3 Jahre kündigen, allerdings kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts (z.B. Laufzeit für 10 Jahre) kommen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Es gibt aber auch Situationen, in denen man die Haushaltsversicherung außerordentlich kündigen möchte. Die häufigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung der Haushalts- bzw. Hausratversicherung sind:

Kostenlose Experten­beratung

Fragen zur Kündigung oder Wechsel der Haushaltsversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpert:innen helfen Ihnen gerne weiter!

Beratung vereinbaren
Berater

Wie kündigt man die Haushalts­versicherung richtig?

Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, wie Sie die Haushaltsversicherung in Österreich richtig kündigen:

Rechtzeitig kündigen:

Wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung ordentlich kündigen, dann beachten Sie die Kündigungsfristen. Grundsätzlich können Sie Ihre Haushaltsversicherung nach der Laufzeit (meistens drei Jahre) und danach jährlich kündigen. Achten Sie darauf, dass die Kündigung mindestens 1 Monat vor dem Ablaufdatum des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangt.

Je nach Kündigungsgrund sind bestimmte Stichtage für die Kündigung zu beachten:

ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf
mindestens 1 Monat vor Vertragsablauf (bei Altverträgen kann die Kündigungsfrist auch 3 Monate betragen)
außerordentliche Kündigung bei Umzug/Wohnungswechsel
Kündigung der alten Versicherung muss mind. 1 Werktag vor dem Umzug (Ummeldung beim Meldeamt) bei der Versicherung eingegangen sein
außerordentliche Kündigung nach Schadensfall
Innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung bzw. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nach Vorliegen eines Urteils

>> die Haushaltsversicherung sollte rechtzeitig & schriftlich gekündigt werden, um auch gültig zu sein.

Schriftlich kündigen:

Wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen wollen, dann in schriftlicher Form. Sie können die Versicherung zum Beispiel per Email, Fax oder (eingeschriebenen) Brief kündigen. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung folgende Informationen enthält:

  • Name & Adresse Versicherungsnehmer:in

  • Anschrift Versicherung

  • Polizzennummer der betreffenden Haushaltsversicherung

  • Datum der Kündigung

  • Datum, zu welchem die Haushaltsversicherung gekündigt werden soll (oder „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“)

  • Kündigungsgrund (wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt)

  • Unterschrift Versicherungsnehmer:in

Neue Haushaltsversicherung abschließen:

Wenn Sie für Ihr Haus oder Ihre Wohnung trotz Kündigung der bestehenden Haushaltsversicherung auch weiterhin eine Versicherung benötigen, dann nutzen Sie den einfachen online Vergleich von durchblicker: so finden Sie innerhalb von wenigen Klicks passende Angebote für Ihre neue Haushaltsversicherung.

durchblicker - Tipp

Wichtig: bei den Kündigungsfristen zählt das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens zu den Geschäftszeiten bei der Versicherung. Bei der Kündigung via E-Mail gilt die Kündigung noch am Versandtag der Email als „eingegangen“, wenn diese innerhalb der Geschäftszeiten versandt wurde. Bei der Kündigung via Brief entscheidet der Postweg, wann die Kündigung schließlich bei der Versicherung einlangt.

Kündigung bei Umzug / Wohnungs­­­wechsel

Ein Umzug bzw. ein Wohnungswechsel stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund für die Haushaltsversicherung dar. Vor allem beim Umzug sollten Sie nicht zu spät an die Kündigung der Haushaltsversicherung denken, ansonsten wird Ihre alte Haushaltsversicherung eventuell automatisch auf den neuen Wohnsitz mit übernommen und beim Abschluss einer neuen Versicherung kann es zur Doppelversicherung kommen.

Wenn Sie also Ihre alte Haushaltsversicherung nicht in Ihr neues Zuhause mitnehmen wollen (weil zum Beispiel günstigere Angebote für Ihr neues Zuhause verfügbar sind und auch der alte Versicherungsschutz nicht für das neue Heim passt), dann bedenken Sie:

>> Die alte Haushaltsversicherung muss vor der Übersiedlung (Ummeldung beim Meldeamt) gekündigt werden, ansonsten kann der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Wohnsitz übergehen. Der Meldezettel dient als Nachweis für den Umzug.

Wie können Sie vor dem Umzug prüfen, wie viel eine neue Haushaltsversicherung für Ihr neues Zuhause kostet? Nutzen Sie einfach den durchblicker Vergleich für Haushaltsversicherungen und erhalten Sie mit wenigen Klicks Versicherungsangebot für Ihr neues Heim. Ist ein passendes Angebot dabei, dann können Sie dieses auch direkt online abschließen.

  • Vor dem Umzug: Angebote zur Haushaltsversicherung für das neue Zuhause einfach online vergleichen & abschließen, alte Haushaltsversicherung rechtzeitig vor der Übersiedlung schriftliche kündigen.

  • In der durchblicker „Checkliste Umzug“ finden Sie mehr Tipps für einen reibungslosen Umzug und Möglichkeiten, wie Sie von Anfang an bei den Fixkosten im neuen Zuhause sparen können.

Weitere Vergleiche

Kündigung beim Wechsel der Haushalts­versicherung

Es gibt verschiedene Gründe, warum man die Haushaltsversicherung wechseln möchte. Eventuell liegt ein günstigeres oder besseres Versicherungsangebot vor und man möchte mit dem Wechsel der Haushaltsversicherung bei den Fixkosten sparen.

>> Wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung über durchblicker wechseln, dann kümmern sich die durchblicker Versicherungsexepert:innen auf Wunsch auch um die Kündigung der alten Haushaltsversicherung.

Vielleicht wurde auch die Prämie bei der bestehenden Haushaltsversicherung erhöht oder man möchte nach einem Schadensfall in der Haushaltsversicherung zu einem neuen Versicherer wechseln. Wir haben für Sie zusammengefasst, was es in den unterschiedlichen Situationen zu beachten gibt:

Vorzeitige Kündigung

Sie wollen Ihre Haushaltsversicherung vorzeitig kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln, es liegt aber keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht (z.B. Umzug, Schaden) vor? Dann können Sie Ihre Versicherung nach drei Jahren Laufzeit und dann jährlich zum Vertragsdatum kündigen. Es gibt auch Verträge mit einem Jahr Laufzeit – diese können nach Ablauf der einjährigen Laufzeit gekündigt werden.

Beachten Sie, dass mögliche Laufzeitrabatte (z.B. Laufzeit von 10 Jahren) bei vorzeitiger Kündigung rückverrechnet werden können.

Kündigung bei Prämienerhöhung

Sie haben die Information von Ihrer Versicherung erhalten, dass die Versicherungsprämie Ihrer Haushaltsversicherung erhöht wird und Sie wollen zu einer günstigeren Alternative wechseln? Wenn es sich bei der Prämienerhöhung um die Indexanpassung handelt, dann besteht kein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihren Versicherungsvertrag nach Ende der Laufzeit jeweils zum Vertragsdatum kündigen und dann zu einer anderen Versicherung wechseln – beachten Sie, dass die Kündigung mindestens einen Monat vor Vertragsdatum bei der Versicherung einlangt.

Sollte es sich bei der Prämienerhöhung tatsächlich um eine Tariferhöhung handeln (d.h. keine Prämienanpassung im Zuge der Indexanpassung) dann besteht für Sie als Versicherungsnehmer:in ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung nach Schadensfall

Im Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Eventuell möchte man nach einem Schadensfall zu einer anderen Versicherung wechseln. Es kann aber auch vorkommen, dass man zu einer anderen Versicherung wechseln muss, da die bestehende Haushaltsversicherung seitens der Versicherung gekündigt wurde. Auch hier gelten Kündigungsfristen, die zu beachten sind:

  • Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigungsleistung

  • Bei Rechtsstreitigkeiten und gerichtlichem Urteil gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab dem Urteilsspruch

Weitere praktische Informationen zu Schadensfällen in der Haushaltsversicherung:

Spezielle Kündigungs-Szenarien

Haushaltsversicherung beim Zweitwohnsitz kündigen

Haben Sie für Ihren Zweitwohnsitz eine Haushaltsversicherung abgeschlossen und möchten diese kündigen, dann können Sie das zum Laufzeitende der Versicherung und danach jährlich zum Vertragsdatum tun. Ein außerordentliches Kündigungsrecht würde Ihnen zustehen, wenn Sie den Zweitwohnsitz vollständig aufgeben bzw. umziehen.

Wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung beim Zweit- bzw. Nebenwohnsitz kündigen wollen, weil diese von einem Mieter bzw. einer Mieterin übernommen werden soll, dann können Sie bei Ihrer bestehenden Haushaltsversicherung einen Wechsel des Versicherungsnehmers vornehmen lassen, damit der Mieter bzw. die Mieterin in den Vertrag eintritt. Alternativ bleibt die Kündigung der Haushaltsversicherung zum Vertragsablauf, wie oben beschrieben.

Haushaltsversicherung wegen Doppelversicherung kündigen

Unter Doppelversicherung versteht man, dass der Versicherungsschutz für dasselbe Versicherungsobjekt gleichzeitig von zwei unterschiedlichen Versicherern bereitgestellt wird – es wurden also zwei Versicherungsverträge für dasselbe Versicherungsobjekt abgeschlossen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn beim Umzug vergessen wird, die alte Haushaltsversicherung zu kündigen und diese auf den neuen Wohnsitz „mit umgezogen“ ist, während für den neuen Wohnsitz aber bereits eine neue Versicherung abgeschlossen wurde.

Haben Sie versehentlich eine Doppelversicherung abgeschlossen, dann stehen Ihnen lt. §60 VersVG grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: 

  • Sie können eine Kündigung des jüngeren Vertrags verlangen

  • Sie können eine Herabsetzung der Versicherungssumme auf jenen Teilbetrag verlangen, der durch die alte Versicherung nicht gedeckt wird, unter verhältnismäßiger Minderung der Versicherungsprämie

Beide Optionen werden grundsätzlich aber erst mit dem Ablauf der Versicherungsperiode wirksam. Sobald Ihnen auffällt, dass eine Doppelversicherung vorliegt, wenden Sie sich an die Versicherung, um den „zweiten“ Vertrag zu kündigen bzw. eine Herabsetzung der Versicherungssumme zu verlangen – eventuell zeigt sich die Versicherung kulant und es kann eine frühzeitige Auflösung bzw. Anpassung des Versicherungsvertrages arrangiert werden.

Unangemessene Vertragsverlängerung

Unter bestimmten Umständen haben Sie auch das Recht, eine Versicherung sofort zu kündigen, zum Beispiel bei der unangemessenen Fristsetzung durch die Versicherung. Dieser Fall tritt ein, wenn die Versicherung den Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit verlängert, Sie aber nicht zeitgerecht über die Verlängerung informiert.

Kündigung der Haushaltsversicherung bei Kauf/Verkauf

  • Kauf: wenn Sie eine Wohnung käuflich erwerben und Ihr Verkäufer eine aktuelle Haushaltsversicherung für diese Wohnung hat, dann können Sie diese übernehmen, indem Sie bei der Versicherung einen Wechsel des Versicherungsnehmers vornehmen lassen. Es ist aber empfehlenswert, vor der Übernahme einer Haushaltsversicherung alternative Angebote zu vergleichen – eventuell gibt es attraktive und günstigere Angebote für die gekaufte Wohnung: jetzt Angebote zur Haushaltsversicherung online vergleichen

  • Verkauf: wenn Sie eine Haushaltsversicherung kündigen, weil Sie das versicherte Objekt verkaufen, dann können Sie die bestehende Versicherung aufgrund von Wohnortwechsel bzw. Umzug kündigen. Beachten Sie, dass die Kündigung in diesem Fall mindestens einen Werktag vor der Ummeldung beim Meldeamt bei der Versicherung einlangen muss.

Haushaltsversicherung nach Todesfall kündigen

Da es sich bei der Haushaltsversicherung um eine sachbezogene (und keine personenbezogene) Versicherung handelt, bleibt der Versicherungsschutz für das Wohnobjekt auch im Todesfall des Versicherungsnehmers aufrecht. Die Hinterbliebenen bzw. die Erben können den Versicherungsschutz bei der Weiterführung des versicherten Wohnsitzes auf deren Namen umschreiben oder neu anlegen lassen. Allerdings ist das in der Regel erst nach Abschluss der Verlassenschaft möglich.

Handelt es sich um ein Mietverhältnis, dann ist die Haushaltsversicherung bis zur Beendigung des Mietverhältnisses aufrecht. In diesem Fall können Hinterbliebene bzw. Erben mit der Versicherung in Kontakt treten und die Polizze zur Haushaltsversicherung mit dem Vorlegen der Sterbeurkunde auflösen.

Wissenswertes zu Haushalts­versicherung kündigen

Häufige Fragen

  • Sollte eine Kündigung per Einschreiben geschickt werden?

    Wenn Sie Ihre Kündigung der Haushaltsversicherung per Einschreiben verschicken, dann erhalten Sie auch einen Nachweis darüber, wann die Kündigung bei Ihrer Versicherung eingelangt ist. Dieses Datum – das Einlangen der Kündigung bei der Versicherung – ist ausschlaggebend für die Kündigungsfrist. Eine Kündigung muss nicht zwingend per Einschreiben versendet werden, Sie kann z.B. auch per E-Mail oder per Fax gesendet werden – wichtig ist die schriftliche Form der Kündigung und das Eingangsdatum bei der Versicherung.

  • Braucht die Kündigung der Haushaltsversicherung eine Unterschrift?

    Ja, die Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung muss schriftlich erfolgen und benötigt Ihre Unterschrift – es sei denn, Sie haben jemandem die Vollmacht für die Kündigung Ihrer Versicherung erteilt. Wenn Sie Ihre Versicherung selbst kündigen wollen, aber die Kündigung nicht per Brief versenden möchten, können Sie Ihre unterschriebene Kündigung auch einscannen und per E-Mail an die Versicherung schicken. Lassen Sie sich den Erhalt der E-Mail seitens Ihrer Versicherung auch kurz bestätigen.

  • Kann man eine Haushaltsversicherung jederzeit kündigen?

    Eine Haushaltsversicherung kann ordentlich und außerordentlich gekündigt werden. Bei der ordentlichen Kündigung richtet sich der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt nach der Vertragslaufzeit. Bei der außerordentlichen Kündigung kommt es auf den Kündigungsgrund an, wann die Versicherung gekündigt werden kann. Mehr erfahren

  • Wie kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

    Eine Hausrat- bzw. Haushaltsversicherung muss in schriftlicher Form gekündigt werden. Handelt es sich um die außerordentliche Kündigung der Haushaltsversicherung (zum Beispiel auf Grund eines Umzugs), dann sollte dieser außerordentliche Kündigungsgrund auch im Kündigungsschreiben angeführt werden. Details zur schriftlichen Kündigung

  • Kann der Versicherer die Haushaltsversicherung kündigen?

    Auch der Versicherer hat das Recht, die Haushaltsversicherung zu kündigen. Ein häufiger Kündigungsgrund ist die Kündigung nach einem Schadensfall. Hier stehen sowohl Versicherungsnehmer:in als auch der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch die Nichtbezahlung der Versicherungsprämie kann die Versicherung dazu berechtigen, den Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Details zu Kündigungsgründen seitens der Versicherung finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Österreichs größtes Tarifvergleichsportal

Entdecken, vergleichen & durchblicken

Neuigkeiten im Blog

News zur Haushalts­versicherung