Checkliste für den Umzug
Erfolgreich umziehen & Fixkosten optimieren beim Umzug. Jetzt mit durchblicker auch Verträge checken und im neuen Heim sparen.- Praktische Umzugs Tipps
- Meldepflichten beim Umzug
- Zählerstände ablesen nicht vergessen
Vertragsoptimierung beim Umzug
Der Umzug ins neue Zuhause ist der ideale Zeitpunkt, um bestehende Verträge zu prüfen. Ob Versicherung, Internet oder Energie: Nutzen Sie den Umzug, um mit dem Anbieterwechsel Geld zu sparen!
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💡 Strom
Für das neue Zuhause den günstigen Stromanbieter finden: Vergleichen Sie in nur 3 Minuten die verfügbaren Strom Lieferanten für Ihre neue Adresse und schließen Sie bequem online Ihren neuen Stromvertrag ab:
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🔥 Gas
Beziehen Sie auch Gas in Ihrem neuen Heim? Dann nutzen Sie auch hier den einfachen & schnellen durchblicker Vergleich um Ihren neuen Gasanbieter online auszuwählen.
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🛋️ Haushaltsversicherung
Sichern Sie sich in Ihrem neuen Zuhause mit der Haushaltsversicherung gegen Schäden am Wohnungsinhalt durch z.B. Wasser oder Feuer ab. Eine Haushaltsversicherung ist bereits ab 4€ pro Monat verfügbar UND inkludiert auch eine Privathaftpflichtversicherung. Umfangreicher Schutz für wenig Geld.
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🚗 Autoversicherung
Wechseln Sie mit Ihrem Umzug auch den Hauptwohnsitz? Wenn durch den Umzug eine neue Kennzeichentafel notwendig ist, dann ist auch eine Ummeldung bei der Versicherung erforderlich bzw. können Sie im Zuge der Ummeldung auch eine neue Versicherung wählen. Prüfen Sie in wenigen Minuten, welche Anbieter für Sie das optimale Versicherungsangebot zur Verfügung stellen:
Weitere Vergleiche
So funktioniert's
durchblicker Umzugs-Tipps
Vor dem Umzug
Sehen Sie auf einem Blick, welche Schritte vor dem Umzug zu erledigen sind.Während des Umzugs
Wichtige Tipps, was Sie unbedingt erledigen sollten beim Auszug & EinzugNach dem Umzug
Die Freude über das neue Zuhause ist groß - beachten Sie noch die finalen EmpfehlungenCheckliste Umzug
Einfach zuschicken lassen: Ihre Checkliste Umzug - wichtige Schritte im Überblick.
Wichtige Tipps vor dem Umzug
Vor dem Umzug: Strom, Versicherung und Mietvertrag fristgerecht kündigen!
Umzugskartons packen, Lieferwagen organisieren, Sonderurlaub im Büro nehmen: Wenn Sie in Ihre neue Wohnung oder gar das neue Eigenheim ziehen, schwirren Ihnen tausend Dinge durch den Kopf. Dabei ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Damit Sie das Wichtigste nicht vergessen, haben wir einige zentrale Punkte eines Wohnungswechsels für Sie aufgelistet und zusammengefasst.
Was Sie unbedingt vor dem Umzug tun sollten:
Kündigen Sie fristgerecht Ihren Mietvertrag und stornieren Sie alle Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten für Ihren alten Wohnsitz.
Fordern Sie eine Mietendabrechnung an.
Informieren Sie fristgerecht Ihre Haushaltsversicherung über den Umzug und kündigen Sie oder beantragen Sie die Ummeldung auf die neue Wohnung. Wenn Sie nicht mindestens einen Werktag vor dem Auszug (3 Tage, um auf Nummer sicher zu gehen) kündigen, müssen Sie den alten Vertrag mitnehmen!
Sie sollten rechtzeitig Strom und Gas für die bestehende Wohnung abmelden bzw. auf die neue Wohnung ummelden.
Wenn Sie Festnetz Internet oder ein Festnetz Telefon haben, müssen Sie den Anschluss rechtzeitig kündigen oder auf die neue Wohnung ummelden. Das gleiche gilt für Kabelfernsehen.
Melden Sie die Müllabfuhr (bei Einfamilienhäusern) ab oder um.
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den Umzug zu organisieren oder ein Umzugsunternehmen zu beauftragen.
Sie sind bereits während der Umzugsvorbereitungen schon gedanklich in Ihrer neuen Wohnung oder Eigenheim? Trotz aller Vorfreude über den Wohnortwechsel sollten Sie auf keinen Fall vergessen, Ihren bestehenden Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. Erkundigen Sie sich dafür rechtzeitig bei Ihrem Vermieter, da die Kündigungsfristen je nach Mietvertrag variieren können. So vermeiden Sie die unnötige Doppelbelastung, noch für die alte Wohnung zahlen zu müssen, wenn Sie die neue bereits bezogen haben. Lassen Sie sich auch vom Vermieter eine Mietendabrechnung ausstellen.
Ein Umzug muss für Sie nicht bloß der Wechsel Ihrer Adresse sein. Sie können ihn zum Anlass nehmen, sich von alten Verträgen zu trennen oder sie an Ihre neue Wohnsituation anpassen. Denn egal ob Versicherung, Internetanschluss oder Stromvertrag: Der Umzug ist gesetzlich als außerordentlicher Kündigungsgrund festgeschrieben. Dabei haben Sie in der Regel die übliche Kündigungsfrist von einem Monat. Insbesondere bei Versicherungsleistungen ist es jedoch notwendig, Ihren Anbieter mindestens einen Werktag vor dem Umzug in Kenntnis zu setzen. Sonst bleiben Sie auf Ihrem alten Vertrag sitzen.
Wenn Sie umziehen, wird Ihre Haushaltsversicherung automatisch übernommen und an die Größe und Gegebenheiten Ihrer neuen Wohnung angepasst. Dabei kann sich Ihre Versicherungsprämie aber empfindlich erhöhen. Da der Umzug als außerordentlicher Kündigungsgrund für Ihre Versicherung gilt, können Sie aber auch bequem zu einem neuen und günstigeren Anbieter wechseln. Im breiten Haushaltsversicherungsvergleich können Sie die Angebote der Versicherer mit wenigen Klicks einander gegenüberstellen. So schaffen Sie den Wechsel selbst bequem in wenigen Minuten.
Die Kündigung muss aber unbedingt mindestens einen Werktag vor Umzug (bevor Sie sich beim Meldeamt ummelden) bei Ihrem aktuellen Versicherer ausgesprochen werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Die Experten von durchblicker.at empfehlen, die Kündigung drei Tage vor Umzug auszusprechen, um auf der sicheren Seite zu sein. Nach der Ummeldung beim Meldeamt wird der neue Meldezettel als Nachweis für den Umzug benötigt, um die alte Haushaltsversicherung mit Ummeldedatum zu kündigen.
Ziehen Sie in eine Unterkunft mit einer bestehenden Haushaltversicherung (beispielsweise zu einem Partner) und haben vergessen, Ihre Haushaltsversicherung zu kündigen, liegt eine Doppelversicherung vor. In diesem Fall wird die jüngere Haushaltsversicherung außerordentlich gekündigt. Dabei ist es egal, ob die Versicherung für die alte oder neue Wohnung abgeschlossen wurde. Entscheidend ist das Abschlussdatum der Haushaltsversicherung.
Bei Strom und Gas müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag beim Umzug außerordentlich kündigen. Da es sich bei der neuen Wohnung um eine neue Liegenschaft handelt und Sie eine andere Zählpunktbezeichnung kommen, schließt Ihr Anbieter mit Ihnen einen neuen Stromliefervertrag ab. Dabei kann es sein, dass Sie Ihren alten, mitunter günstigeren Tarif nicht mehr bekommen.
Ziehen Sie jedoch von einem Bundesland in ein anderes und sind bei einem Versorger mit regionalen Beschränkungen (beispielsweise dem kommunalen Standardanbieter) gemeldet, müssen Sie den Anbieter komplett wechseln und Strom neu anmelden.
Da der Umzug auch für Strom und Gas als außerordentlicher Kündigungsgrund gilt, sollte man die Gelegenheit nutzen, möglichst günstige neue Energietarife für das neue Zuhause abzuschließen. Im Energievergleich von durchblicker.at können Sie die neue Anmeldung mit wenigen Klicks durchführen!
Im Fall Ihres Handyvertrags (für die Rechnungslegung) oder bei mobilem Internet für Zuhause reicht es aus, Ihre neue Wohnadresse bei Ihrem Anbieter bekannt zu geben.
Haben Sie Festnetz-Internet oder einen Telefonanschluss in Ihrer Wohnung? Dann sollten Sie sich bei Ihrem Anbieter rechtzeitig erkundigen, ob eine Verbindung in der neuen Wohnung überhaupt gewährleistet werden kann. Insbesondere bei schnellem Glasfaser-Internet kommt es auf den Fortschritt des Netzaufbaus an und ob ein dementsprechender Anschluss in Ihrer neuen Wohnung vorhanden ist.
Auch hier können Sie die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Im Festnetz-Internet-Rechner von durchblicker.at finden Sie attraktive Angebote für Ihren neuen Wohnort.
Sie haben auch Digitalfernsehen oder Kabelfernsehen, dass Sie (außerordentlich) abmelden wollen? Dann kann es sich lohnen, gleich nach einer attraktiven Internet-TV-Kombi für die neue Wohnung zu suchen!
Während des Umzugs
Was Sie sonst noch vor bzw. während des Umzugs erledigen sollten
Knapp vor bzw. während des Umzugs sind eine Reihe größerer und kleinerer Dinge zu erledigen. Lesen Sie die Zählerstände ab und dokumentieren Sie sie. Bei Einfamilienhäusern sollten Sie öffentliche Dienste wie beispielsweise die Müllabfuhr fristgerecht abmelden oder ummelden, sofern Sie im gleichen Verwaltungsbezirk bleiben.
Haben Sie eine Parkberechtigung, legen Sie diese beim Amt auch fristgerecht zurück, idealerweise während der Umzug im Gange ist und Sie den Parkplatz nicht mehr brauchen. Sie sollten Ihr Parkpickerl beim zuständigen Bezirksamt ab- beziehungsweise ummelden oder beantragen, wenn Sie in einen Parkpickerl-Bezirk umziehen.
Organisieren Sie sich rechtzeitig Hilfe von Freunden oder Verwandten, leihen Sie sich einen Lieferwagen oder beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen für den Wohnungswechsel. Wenn Sie nicht alle Möbel mitnehmen wollen, vereinbaren Sie mit Ihrem Nachmieter die eventuelle Übernahme Ihres alten Mobiliars oder von Teilen davon. Klären Sie auch die Wohnungsablöse.
Während der Übersiedlung sollten Sie auf Folgendes achten:
Lesen Sie alle Zählerstände in der alten und neuen Wohnung ab.
Klären Sie die Ablöse und die Übernahme von Einrichtungsgegenständen mit Ihrem Nachmieter und dokumentieren Sie den Zustand der alten und der neuen Wohnung.
Falls Sie eine Parkerlaubnis/Parkpickerl für Ihren alten Wohnsitz haben, legen Sie diese zurück.
Umzug erledigt, jetzt nicht vergessen:
Nach dem Umzug: Fahrzeug ummelden und Adressänderungen bekanntgeben
Kaum in der neuen Wohnung angekommen, ist die Arbeit noch nicht getan. Und damit ist nicht nur das Auspacken der Umzugskartons und die neue Einrichtung gemeint. Vergessen Sie nicht, folgende Dinge abzuwickeln:
Das gibt es nach dem Umzug zu erledigen:
Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Meldeamt an! Dafür haben Sie drei Werktage Zeit.
Beantragen Sie die Nachsendung Ihrer Post.
Melden Sie Ihre KFZ-Versicherung ab oder auf den neuen Wohnort um.
Wenn sich Ihr Kennzeichen ändert (beispielsweise bei einem Umzug von Korneuburg nach Linz), ist eine Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich.
Geben Sie Ihre neue Adresse bei allen wichtigen Ämtern, Versicherungen und sonstigen Einrichtungen wie Geldinstituten, Vereinen etc. bekannt.
Falls nötig, beantragen Sie eine neue Parkerlaubnis bzw. ein neues Parkpickerl.
Eine Meldung bei der Zulassungsstelle für Ihr Fahrzeug ist nicht nötig, solange Sie im gleichen Zulassungsbezirk bleiben. Ändert sich aber Ihr Kennzeichen, beispielsweise, wenn Sie von Graz nach Linz ziehen, ändert sich auch die Behördenzuständigkeit und Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ihres neuen Wohnsitzes melden.
Aber aufgepasst: Für die Autoversicherung gilt beim Umzug kein außerordentliches Kündigungsrecht! Falls Sie in einen anderen Zulassungsbezirk wechseln, kann sich dadurch die Prämie für Ihr Fahrzeug ändern. Sie können immer noch ordentlich unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist den Vertrag beenden. Ersuchen Sie Ihren Versicherer aber, dass der Ablauftermin für die Versicherung gleich bleibt. Ansonsten ändert sich der Stichtag für die Kündigung der Autoversicherung mit dem Datum der Neuzulassung. Die Kündigung muss übrigens mindestens einen Monat vor Vertragsverlängerung erfolgen, bei Stichtag 1. Dezember also schon am 31. Oktober und nicht erst am 1. November. Wir empfehlen deshalb, sicherheitshalber ein paar Werktage mehr einzuplanen.
Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren neuen Wohnsitz rechtzeitig beim Meldeamt anzumelden! Dafür haben Sie drei Werktage nach Umzug Zeit. Wenn im Haushalt auch minderjährige Personen leben, müssen Sie diese auch anmelden. „Umzug“ bedeutet hierbei die Verlegung des Lebensmittelpunkts auf den neuen Wohnsitz, also wenn Sie dort schon temporär schlafen oder wohnen. Es muss also nicht zwingend mit dem Datum des Auszugs übereinstimmen.
Lesen Sie in der neuen Wohnung alle Zählerstände ab und dokumentieren Sie diese sicherheitshalber für die nächste Energieabrechnung. Lassen Sie sich Ihre Post unbedingt nachsenden. Sie sollten darüber hinaus alle wichtigen Ämter und Behörden, Versicherungen (unter anderem Ihre Krankenkasse und Pensionsversicherungsanstalt), die Sie behalten und Einrichtungen wie Geldinstitute, Universitäten, Vereine, Zeitungen, die Sie abonniert haben, GIS oder Verkehrsbetriebe (wenn Sie eine Jahreskarte haben) über Ihre neue Wohnadresse informieren. Beim Finanzamt müssen Sie Ihre neue Adresse übrigens nicht bekannt geben. Hier reicht die Ummeldung im zentralen Melderegister. Vergessen Sie zu guter Letzt nicht, die Schlüssel Ihrer alten Wohnung zu übergeben, das Türschild an der neuen Wohnung zu wechseln und – falls nötig – eine neue Parkerlaubnis zu beantragen.
Vergleichen und zu hohe Kosten beim Umzug zurücklassen!
Betrachtet man die Vielzahl an Verträgen, die sich durch einen Wohnungswechsel ändern oder die außerordentlich gekündigt werden können, lohnt es, sich zwischen Umzugsvorbereitungen und Mietvertragsabwicklung nach neuen Anbietern umzusehen. Egal ob Energie, Versicherungen, Internet oder Fernsehen – mit den Vergleichsrechnern von durchblicker.at finden Sie in wenigen Minuten das passende Angebot für Ihre Bedürfnisse. Der Wechsel ist einfach, bequem und kann Ihnen bis zu mehrere hundert Euro sparen!
durchblicker - Tipp
Ziehen Sie in eine neue Mietwohnung? Auch hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Strom- und Gasanbieter selbst auszuwählen. Achten Sie daher darauf, dass Sie Ihren Strom- und Gasanbieter auch tatsächlich selbst bestimmen und nicht einen vordefinierten Anbietervertrag im Zuge des Mietvertrags mitunterschreiben. Sie haben Fragen zum Strom- und Gasanbieterwechsel beim Umzug? Kontaktieren Sie einfach das durchblicker Experten-Team für hilfreiche Tipps beim Fixkosten sparen.
Häufige Fragen
Was muss ich bei einem Umzug alles ummelden?
Je nach Wohnsituation sind bei einem Umzug mehrere Schritte notwendig, wie zum Beispiel:
- Energie (wie Strom, Gas, Fernwärme) ummelden bzw. im neuen Wohnsitz anmelden
- Haushaltsversicherung beim alten Wohnsitz kündigen und für den neuen Wohnsitz abschließen oder ummelden
- Internet & Fernsehen ummelden oder kündigen und neu abschließen
- Wohnsitz beim Meldeamt ummelden
- KFZ-Versicherung ab- oder auf den neuen Wohnsitz ummelden (Meldung bei der Zulassungsstelle, falls sich das Kennzeichen ändert)
- Gegebenenfalls Parkerlaubnis/Parkpickerl zurücklegen oder neu beantragen
Wann muss ich mein Auto ummelden beim Umzug?
Die Fristen bei der Autoummeldung bei der Änderung des Hauptwohnsitzes können variieren, und zwar:
- Innerhalb einer Woche nach Adressänderung: wenn sich die Behördenabkürzung ändert, die zuständige Behörde aber gleich bleibt (Sie erhalten eine neue Kennzeichentafel)
- Gemeinsam mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes (innerhalb von 3 Tagen nach Umzug): wenn sich die Behördenabkürzung und die zuständige Behörde ändert (Sie müssen Ihr Auto vollständig ummelden)
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