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Rechtzeitige Kündigung

Je nach Grund der Kündigung gibt es gewisse Stichtage, zu denen die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss, um gültig zu werden. Bei der Kündigung zum Vertragsablauf können Sie mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf kündigen. Bei Kündigung wegen Wohnungswechsels sollten Sie vor dem Umzug die alte Versicherung kündigen. Bei einer Kündigung wegen eines Schadenfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung gekündigt werden, bei gerichtlichen Auseinandersetzung rund um die Zahlung des Schadens innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines Urteils.

Wenn Sie nach Kündigung eine neue Versicherung benötigen, rechnen Sie einen Haushaltsversicherungsvergleich auf durchblicker.at und schließen Sie das gewünschte Angebot ab.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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