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Hundesteuer & Hundeanmeldung in Österreich

  • Als Hundehalterin oder als Hundehalter sind Sie in Österreich verpflichtet, Ihren Hund anzumelden
  • Befreiungen, Ermäßigungen und Ausnahmen von der Hundesteuer: in manchen Fällen ist keine Hundeabgabe erforderlich
  • Höhe der Hundeabgabe: wie viel Hundesteuer zu bezahlen ist, wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt
mehr erfahren

Gut zu wissen

Hundeabgabe (Hundesteuer)

Die Hundeabgabe ist für Hundehalterinnen bzw. Hundehalter in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundeabgabe wird oft auch als „Hundesteuer“ bezeichnet und ist nach der Anmeldung des Hundes zu entrichten. Ab einem Alter von 3 Monaten müssen Sie Ihren Hund also bei der zuständigen Behörde anmelden. Dafür zuständig ist die jeweilige Gemeinde, mit Ausnahme von Wien: in Wien erfolgt die Hundeanmeldung bei der MA 6 (Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen). Je nach Gemeinde bzw. Magistrat kann die Meldung vor Ort, per Mail oder per Post oder eventuell online erfolgen.

Haben Sie Ihren Hund erfolgreich angemeldet und die Hundeabgabe bezahlt, dann erhalten Sie von der zuständigen Behörde eine Hundemarke zugesandt. Diese Hundemarke sollte am Halsband Ihres Hundes angebracht werden, wenn Sie sich mit Ihrem Hund außerhalb Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses aufhalten. Wichtiger Hinweis: in Wien wird die Hundemarke seit 2012 und in Innsbruck seit 2020 nicht mehr vergeben. Die Information, ob die Hundeabgabe bezahlt wurde, kann über den elektronischen Chip ausgelesen werden, den seit 1.1.2010 jeder Hund in Österreich benötigt.

So funktioniert's

Hund anmelden in 3 Schritten

  • Anmeldeformular einreichen

    Füllen Sie das Formular zur Hunde Anmeldung aus und übermitteln Sie dieses der zuständigen Behörde (Gemeinde, in Wien: MA6)
  • Hundeabgabe bezahlen

    Nach dem Sie Ihren Hund angemeldet haben, erhalten Sie von Ihrer Gemeinde bzw. dem Magistrat die relevanten Informationen über die zu entrichtende Hundeabgabe.
  • Hundemarke erhalten

    Wurde die Hundeabgabe bezahlt, dann erhalten Sie noch eine Hundemarke. In Wien und Innsbruck werden die Marken nicht mehr vergeben, die Hundeabgabe wird über den elektronischen Chip ausgelesen.

Hundeabgabe: Befreiung, Ermäßigung, Umzug

  • Befreiung von der Hundesteuer

    Wer von der Hundesteuer befreit werden kann, wird auf Gemeindeebene festgelegt. Zumeist sind Blindenführerhunde oder Hunde, die für Therapiezwecke eingesetzt werden, von der Hundeabgabe befreit. Manche Gemeinden erlauben auch personenbezogene Befreiungen, wenn zum Beispiel vom Hundehalter bzw. der Hundehalterin Ausgleichszahlungen bezogen werden oder die Mindestpension nicht überschritten wird. Informieren Sie sich vor der Anmeldung über die möglichen Befreiungen seitens der Gemeinde, wo Sie Ihren Hund anmelden möchten. Eine nachträgliche Bewilligung der Befreiung ist eventuell nicht zulässig.

  • Ermäßigte Hundesteuer

    Auch Ermäßigungen der Hundesteuer werden von den Gemeinden festgelegt. In der Regel gibt es eine ermäßigte Hundeabgabe für Wachhunde oder Hunde, die für die Ausübung von Berufs- oder Erwerbstätigkeiten erforderlich sind. Manche Gemeinden gewähren auch Ermäßigungen oder sogar Befreiungen von der Hundeabgabe, wenn bestimmte Ausbildungen mit dem Hund absolviert werden.

  • Erforderliche Unterlagen & Kosten

    Für die Hundeanmeldung sind einerseits die Daten der Hundehalterin bzw. des Hundehalters erforderlich sowie die Daten für den anzumeldenden Hund (Wurfdatum, Datum der Übernahme, Chipnummer). Gegebenenfalls wird auch ein Sachkundenachweis eingefordert bzw. die Absolvierung von diesem innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Anmeldung. Zusätzlich ist auch ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund mit entsprechender Deckung einzubringen, außer in Vorarlberg, Kärnten und dem Burgenland. Eine Hundekranken- bzw. Hundeunfallversicherung für die Deckung von Tierarztkosten und Behandlungen ist für die Hundeanmeldung nicht verpflichtend abzuschließen. Eine Hundekrankenversicherung kann separat oder auch in Kombination mit einer Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  • Hund & Umzug

    Wenn Sie umziehen, dann müssen Sie auch Ihren geliebten Vierbeiner ummelden. Auch wenn Sie nur innerhalb der Gemeinde umziehen, dann sollten Sie dennoch die Adressänderung bekannt geben. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, dann melden Sie Ihren Hund beim alten Wohnsitz ab und im neuen Zuhause wieder an. Auch wenn Sie Ihren Hund weitergeben, dann vergessen Sie nicht auf die Abmeldung bei der zuständigen Behörde. Ansonsten müssten Sie nach wie vor die Hundeabgabe bezahlen.

Wichtige Details im Blick

Treuen Vierbeiner in Ihrem Bundesland anmelden:

Hund in Wien anmelden:

Die Hundeanmeldung in Wien kann online erledigt werden und sollte innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Hund nach Wien gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:

  • Daten der Hundehaftpflichtversicherung (Name der Versicherung und Polizzennummer)

  • Mikrochip-Nummer des Hundes

  • Treffen Befreiungs- oder Ermäßigungsgründe zu, dann sind diese im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben

In Wien gelten folgende Ermäßigungs- oder Befreiungsgründe:

  • Mobilpass Besitzer: 50% der Hundeabgabe werden für maximal einen Hund bezuschusst

  • Absolvierung Hundeführerschein: wenn Sie mit Ihrem Hund den Hundeführerschein entsprechend der Verordnung der Wiener Landesregierung absolvieren, dann sind Sie im Prüfungsjahr von der Hundesteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt nur einmal für jeden Hund.

  • Wachhund in land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb: pro Hund wird eine Ermäßigung von 36 Euro gewährt

  • Blindenführerhunde: es ist keine Hundeabgabe zu entrichten

Höhe der Hundeabgabe Wien:

  • 72€ pro Jahr für den 1. Hund

  • 105€ pro Jahr für jeden weiteren Hund

Hund in Niederösterreich anmelden:

Die Hundeanmeldung in Niederösterreich kann online oder persönlich erledigt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:

  • Pass des Hundes / Impfpass

  • Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Nachweis über die notwendige Sachkunde zur Haltung des Hundes; Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000€ für Personenschäden, 250.000€ für Sachschäden

Hund in Oberösterreich anmelden:

Die Hundeanmeldung in Oberösterreich sollte innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Hund nach Oberösterreich gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:

  • Sachkundenachweis (wenn dieser für die Hundehaltung erforderlich ist)

  • Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von 725.000€)

Höhe Hundeabgabe Oberösterreich:

  • Die Höhe der Hundeabgabe wird vom Gemeinderat festgesetzt

  • Für Blinden- oder Therapiehunde ist keine Hundeabgabe fällig

Hund in Salzburg anmelden:

Die Hundeanmeldung in Salzburg kann online erledigt werden und sollte innerhalb von einer Woche ab Haltung durchgeführt werden. Für die Anmeldung sind neben persönlichen Daten folgende Unterlagen notwendig:

Blindenführerhunde, Wachhunde oder Hunde, die für die Berufsausübung oder den Erwerb gehalten werden, sind von der Hundesteuer ausgenommen. Die Höhe der Hundesteuer in Salzburg variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Im Schnitt werden rund 60 Euro für den ersten Hund jährlich eingehoben und rund 80 Euro für jeden weiteren Hund.

Hund in Tirol anmelden:

Die Hundeanmeldung in Tirol sollte innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Hund nach Tirol gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:

Von der Hundesteuer ausgenommen sind zum Beispiel Blindenführerhunde, Therapiehunde, Rettungs- und Lawinenhunde sowie Jagdhunde. Auch die Hundemarke ist seit dem Jahr 2020 für Hunde in Innsbruck nicht mehr erforderlich, da die entsprechenden Informationen auf dem verpflichtenden, elektronischen Chip gespeichert werden. Auch in Tirol wird die Höhe der Hundesteuer von der Gemeinde bestimmt, es sind mit rund 100 Euro pro Jahr für einen Hund zu rechnen. Manche Gemeinden bieten zudem eine Ermäßigung, wenn zum Beispiel ein Hundeführerschein oder eine BH-Prüfung absolviert wird.

Hund in Vorarlberg anmelden:

Die Hundeanmeldung in Vorarlberg ist ebenfalls ab einem Hundealter von 3 Monaten notwendig. Je nach Gemeinde kann die Anmeldung auch online durchgeführt werden. Die Höhe der Hundesteuer wird von jeder Gemeinde selbst festgesetzt. Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Hundesteuer gibt es für Personen mit Anspruch auf Ausgleichszahlungen sowie für Hunde, die als Therapie- oder Blindenhunde gelten.

Hund in Kärnten anmelden:

Die Hundeanmeldung in Kärnten kann online erledigt werden und ist durchzuführen, sobald der Hund älter als 3 Monate ist. Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Gemeinde. In Klagenfurt beträgt die Hundeabgabe zum Beispiel 40 Euro pro Jahr. Ermäßigungen oder Befreiungen von der Hundesteuer können zum Beispiel aus folgenden Gründen gewährt werden:

  • Ermäßigung für Wachhunde (Schutzhundeprüfung muss absolviert worden sein)

  • Ermäßigung für Wachhunde bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

  • Ermäßigung im 1. Jahr für Hunde aus einem Tierheim

  • Befreiung für Lawinensuchhunde, Rettungshunde, Therapie- und Blindenführerhunde

Hund in der Steiermark anmelden:

Die Hundeanmeldung in der Steiermark sollte innerhalb von 4 Wochen, nachdem der Hund in die Steiermark gebracht wurde, durchgeführt werden. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:

  • Mikrochip-Nummer

  • Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 725.000 €)

  • Hundekundenachweis bzw. Nachweis über die Hundehaltung in den letzten 5 Jahren

Von der Hundeabgabe befreit sind zum Beispiel Diensthunde, Blinden- und Therapiehunde. Ermäßigungen bei der Hundesteuer in der Steiermark gibt es für Wachhunde, Jagdhunde oder auch für Hunde, mit denen bestimmte Ausbildungen absolviert werden.

Wichtiger Hinweis für die Hundeanmeldung in Graz: 2018 wurde die Hundesteuer in Graz aufgehoben, nach dem Leitsatz „Hunde leben steuerfrei“. Eine Registrierung des Hundes, der Mikrochip sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind aber nach wie vor aktuell. Auch ein verpflichtender Hundekurs ist zu absolvieren, wenn in den letzten 5 Jahren kein Hund gehalten wurde.

Hund im Burgenland anmelden:

Die Hundeanmeldung im Burgenland ist ab einem Hundealter von 3 Monaten und binnen 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung durchzuführen. Je nach Gemeinde, kann die Anmeldung auch online erfolgen. Im Schnitt sind mit folgenden Kosten für die Hundeabgabe im Burgenland zu rechnen:

  • Rund 15€ pro Jahr für Nutzhunde (Diensthunde, Hunde für die Ausübung von Berufs- / Erwerbstätigkeit)

  • Rund 40€ pro Jahr für alle anderen Hunde

  • Von der Hundeabgabe befreit sind Therapie- und Blindenhunde.

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