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Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Unter Rechtsfähigkeit im Zuge der Bonitätsbeurteilung einer Immobilienfinanzierung versteht man die Fähigkeit einer Person, selbständiger Träger von Rechten und Pflichten zu werden. Grundsätzlich ist jede natürliche Person von Geburt bis hin zum Tod unabhängig von Geisteszustand und Alter rechtsfähig.

Geschäftsfähig ist eine Person, wenn sie durch eigene Handlungen Rechte erwerben und sich verpflichten kann. Grundsätzlich richtet sich die Geschäftsfähigkeit nach dem Alter und dem Geisteszustand. Im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen ist eine natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geschäftsfähig (Ausnahmen: Sachwalterschaft, etc.)

Weiterführende Informationen:

Immobilienfinanzierung

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