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Sondertilgung

Unter Sondertilgung ist eine vorzeitige Rückzahlung zur Tilgung von Kredit, Bauspardarlehen oder einer Wohnbauförderung zu verstehen. Oft werden hierfür Urlaubs-, Weihnachtsgelder oder Sparreserven verwendet. Im Regelfall kann man sich aussuchen, ob der monatliche Rückzahlungsbetrag durch die Sondertilgung verringert werden soll oder, ob sich die Laufzeit verkürzen soll. Ob die Sondertilgung sinnvoll ist, hängt davon ab, ob dafür in Ihrem Kredit- bzw. Darlehensvertrag Pönalen oder Vorfälligkeitsentschädigungen vorgesehen sind. Bei Fixzinsvereinbarungen sind Sondertilgungen oftmals nur unter Berücksichtigung von Pönalen bzw. einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Diese kann bei Verträgen ab 11.6.2010 bis zu 1% des Tilgungsbetrages betragen. Bei älteren Verträgen kann diese auch höher ausfallen. Bei variabel verzinsten Finanzierungen ist grundsätzlich jederzeit eine kostenfreie Sondertilgung möglich (Ausnahme: Fremdwährungsdarlehen).

Weiterführende Informationen:

Immobilienfinanzierung

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