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Behandlungen in ausgeschlossenen Krankenanstalten und Organisationseinheiten

Nicht versicherbar sind Behandlungen in Krankenanstalten oder Abteilungen

  • die auf Rehabilitation ausgerichtet sind
  • für Alkohol- und Drogenabhängige
  • Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres,
  • Krankenabteilungen in Justizanstalten (Inquisitenspitälern)
  • für geistig abnorme Rechtsbrecher
  • Kuranstalten, Erholungs-, Diät- und Genesungsheime
  • die auf Geriatrie ausgerichtet sind
  • Hospizeinrichtungen

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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