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Berufsgruppenverträge

In einigen Branchen gibt es Vereinbarungen, die den dort Beschäftigten sowie Ihren angehörigen einen Eintritt in einen Gruppenvertrag zu begünstigten Konditionen ermöglichen. Diese Vergünstigungen bestehen für die Dauer der Beschäftigung in der begünstigten Berufsgruppe. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, kann der Vertrag allerdings weiter bestehen, in dem er aus dem Gruppenvertrag herausgelöst wird. Die Vorteile der Gruppenversicherung gehen damit allerdings verloren.

In manchen Fällen kann die Aufnahme in einen Gruppenvertrag auch unter Verzicht auf eine umfassende Gesundheitsprüfung erfolgen. Die Fortführung des Vertrags bei Verlassen der Gruppe kann dann von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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