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Kosmetische Behandlungen

Kosmetische Behandlungen und Operationen dienen vornehmlich der Ästhetik. Sie sind inklusive Folgebehandlungen nicht versicherbar, es sei denn, sie dienen der Beseitigung von Unfallfolgen.

Korrekturoperationen nach Eingriffen wegen Übergewichts, wie etwa Hautstraffungen, sind ebenfalls nicht versicherbar, auch wenn der Eingriff wegen Übergewichts medizinisch notwendig war und damit einen gedeckten Versicherungsfall dargestellt hat.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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