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Krankenhauskosten (stationär)

Hauptleistung einer Versicherung für stationäre Krankenhausbehandlungen ist die Deckung für die Kosten der Unterbringung in der Sonderklasse. Erfolgt die stationäre Aufnahme in ein Vertragskrankenhaus wird die volle Übernahme sämtlicher Kosten vertraglich garantiert. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall direkt zwischen dem Krankenhaus und dem Versicherer. Der Patient muss also nicht in Vorleistung gehen. Eine Liste der Vertragskrankenhäuser finden Sie in den Antragsunterlagen. Darauf findet sich ein Großteil (>90%) der öffentlichen wie auch privaten Spitäler in Österreich. Die Vertragsverhandlungen mit den Krankenhäusern werden zentral vom Versicherungsverband (VVO) geführt und nicht von jedem Versicherer einzeln. Dadurch ist die Liste der Vertragskrankenhäuser bei allen Versicherern üblicherweise deckungsgleich und muss bei der Produktauswahl nicht separat berücksichtigt werden.

Auch wenn die Aufnahme in einem Krankenhaus erfolgt das keine Rahmenvereinbarung mit dem Versicherer hat, und damit nicht auf der Vertragskrankenhausliste steht, erfolgt eine Leistung. Diese ist aber mit einem tariflich definierten Höchstsatz begrenzt. Da der Krankenhausbetreiber die Höhe der Honorare selbst wählt ist keineswegs sichergestellt, dass der Betrag zur Deckung sämtlicher Kosten ausreicht. Die Rechnung muss zudem vorab selbst bezahlt werden und wird erst nach Einreichen bei der Versicherung rückerstattet.

Versicherungen für stationäre Krankenhauskosten bieten als Zusatzleistung oftmals auch Kostenersatz für:

  • eine Begleitperson bei stationärer Aufnahme von versicherten Kindern
  • die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor einer Operation
  • Transportkosten

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit anstelle aller anderen Leistungen ein tägliches Ersatzgeld zu beziehen.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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