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Pflichtversicherung und private Krankenversicherung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Erwerbstätigen über der Geringfügigkeitsgrenze verpflichtend sozialversichert sind. Die Angehörigen dieser Erwerbstätigen sind dabei üblicherweise mitversichert. Es besteht also in der Gesellschaft weitreichender Versicherungsschutz für Krankenbehandlungen. Die Sozialversicherungsträger erbringen unter anderem Leistungen für:

  • Krankenbehandlung
  • Pflege im Krankenhaus
  • Krankengeld
  • Kosten für Zahnbehandlungen

Üblicherweise erfolgt jedoch nur eine eingeschränkte Leistung für Behandlungen, die über das für die Grundversorgung notwendige Maß hinausgehen. So sind Mehrkosten für Behandlungen bei Wahlärzten ohne Kassenvertrag und für die Unterbringung im Krankenhaus in der Sonderklasse weitgehend selbst zu bezahlen. Auch für qualitativ höherwertige Zahnbehandlungen fallen für den Patienten oft hohe Kosten an.

Für diese Kosten und weitere Wahlleistungen bieten private Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherung an, welche die gesetzliche Sozialversicherung ergänzen sollen. Diese unterteilen sich grob gesagt in folgende Versicherungsbereiche:

  • Stationäre Behandlungen: das sind Leistungen welche die Unterbringung im Krankenhaus betreffen. Als Hauptleistung gilt hier die Unterbringung in der Sonderklasse im 2-Bett oder 1-Bettzimmer. Diese bietet nicht nur einen erhöhten Komfort, sondern potentiell auch kürzeren Wartezeiten für geplante Operationen. Operative Eingriffe, die eine stationäre Aufnahme erfordern, können nur vorgenommen werden, wenn ein Bett zur Verfügung steht. Da die Auslastung der Sonderklasse üblicherweise deutlich geringer ist, als jene der allgemeinen Klasse, ergibt sich eine wesentlich einfachere Terminfindung für privat Zusatzversicherte.
  • Ambulante Behandlungen: das sind ärztliche Behandlungen, die keine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfordern. Die Sozialversicherung ersetzt die vollen Kosten für einen Arztbesuch nur dann, wenn der behandelnde Arzt einen entsprechenden Kassenvertrag abgeschlossen hat. In diesem ist genau geregelt, welches Honorar der Arzt der Krankenkasse für seine Leistung verrechnen darf. Gibt es keinen solchen Vertrag, bestimmt der Arzt die Höhe des Honorars selbst. Die Differenz zum Kassentarif ist üblicherweise vom Patienten selbst zu bezahlen. Die private Krankenversicherung deckt diese Mehrkosten. Privat Zusatzversicherte genießen somit erweiterte Freiheiten bei der Arztwahl.
  • Zahnbehandlungen: hierbei handelt es sich grundsätzlich auch um ambulante Behandlungen. Die Kosten für Zahnbehandlungen, die über das nötige Maß für die Grundversorgung hinausgehen (z.B. Zahnregulierung, Zahnersatz), fallen üblicherweise sehr hoch aus, da die Honorare für solche Behandlungen in Österreich kaum reguliert sind. Diese können daher nur durch spezielle Zusatztarife versichert werden.
  • Summenleistungen: hierbei handelt es sich um Geldbeträge, die beispielsweise für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus ausbezahlt werden. Diese Leistungen haben das Ziel Verdienstverluste auszugleichen oder Mehrkosten (z.B. Selbstbehalte) abzudecken.

Bestimmte Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Notare, sind von der gesetzlichen Sozialversicherung ausgenommen. Diese sind somit nicht automatisch sozialversichert und müssen selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Dabei haben Sie allerdings Wahlfreiheit und können auf private Angebote zurückgreifen, welche den Krankenversicherungsschutz der Sozialversicherungen vollständig ersetzen.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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