Alkohol-, Suchtgift- und Medikamentenmissbrauch
Für Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen die wegen Alkohol-, Suchtgift- und Medikamentenmissbrauch entstehen, verschlechtert werden oder deren Heilbehandlung wegen des Missbrauchs erheblich erschwert wird besteht kein Versicherungsschutz. Entziehungsmaßnahmen und -kuren sind ebenfalls ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen:
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