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Alkohol-, Suchtgift- und Medikamentenmissbrauch

Für Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen die wegen Alkohol-, Suchtgift- und Medikamentenmissbrauch entstehen, verschlechtert werden oder deren Heilbehandlung wegen des Missbrauchs erheblich erschwert wird besteht kein Versicherungsschutz. Entziehungsmaßnahmen und -kuren sind ebenfalls ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen:

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