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Taggeld / Krankengeld

Anders als Tarife für Krankenhaus-, Wahlarzt- und Zahnbehandlungskosten haben die Tarife für Summenleistungen, sogenannte Taggeld- (auch Spitalgeld oder Krankenhaustaggeld) und Krankengeldtarife nicht das Ziel, die Kosten für Krankenbehandlungen zu decken. Diese Produkte zielen vielmehr darauf ab, zusätzliche finanzielle Folgen abzufedern. So können die Summenleistungen genutzt werden um die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Haustieren zu decken, Verdienstentgänge auszugleichen oder um selbst zu leistende Verpflegungskostenbeiträge im Spital zu begleichen.

Taggeld / Spitalgeld / Krankenhaustaggeld wird entsprechend einem Tagessatz für jeden Tag geleistet, der wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaftsbehandlung bzw. Entbindung in stationärer Pflege in einem Krankenhaus verbracht wird. Viele Tarife sehen unter diversen Umständen Mehrleistungen vor, etwa wenn ein Unfall Ursache für den Krankenhausaufenthalt ist oder dieser während einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt notwendig wird. Dabei ist zu beachten, dass das Taggeld nicht bereits laufend während des Krankenhausaufenthalts ausbezahlt wird, sondern erst im Nachhinein, entsprechend der Aufenthaltsdauer.

Krankengeld wird ebenfalls entsprechend dem vereinbarten Tagessatz für jeden Tag der vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall ausbezahlt. Eine Leistung erfolgt allerdings erst, wenn eine vertraglich vereinbarte Karenzfrist verstrichen ist. Diese kann von einigen Tagen bis hin zu einigen Monaten reichen. Da für kürzere Karenzfristen empfindlich höhere Prämien zu bezahlen sind muss diese sorgfältig ausgewählt werden.

Wir empfehlen Krankengeldprodukte ausschließlich für selbstständig Erwerbstätige, um etwaige Verdienstverluste oder zusätzliche Belastungen wie etwa Vertretungskosten abzusichern. Für Unselbstständige können diese Produkte nicht empfohlen werden, da hier ohnehin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht (6 bis 12 Wochen, abhängig von der Beschäftigungsdauer). Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann Krankengeld bei der Sozialversicherung beantragt werden.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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