Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
In der Grundausstattung deckt die Kfz-Rechtsschutzversicherung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in Strafverfahren ab. Meist sind darin auch Verfahren in Zusammenhang mit dem Entzug der Lenkerberechtigung (Führerschein-Rechtsschutz) versichert.
Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen – zum Beispiel mit dem Autohändler oder einem Werkstattbetrieb – sind nicht automatisch mitversichert. Ein Beispiel: Sie haben sich einen Neuwagen gekauft, der bereits nach kurzer Zeit konstant Öl verliert, und das Problem kann vom Händler nicht zufriedenstellen gelöst werden. Daher wollen Sie den Austausch des Fahrzeugs erreichen. Wenn dafür rechtliche Schritte notwendig sind, deckt der Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz die Kosten dafür.
Im Rechtsschutz Versicherungsvergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie im Rahmen des Kfz-Rechtsschutz auch solche Vertragsstreitigkeiten versichert haben möchten.
Weiterführende Informationen:
- Kfz-Rechtsschutz
- Versicherte Fahrzeuge
- Als Lenker fremder Fahrzeuge (Lenker-Rechtsschutz)
- Führerschein-Rechtsschutz
- Örtliche Geltung Kfz-Rechtsschutz
- Kündigung bei Fahrzeugverkauf
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