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Als Lenker fremder Fahrzeuge

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich für die versicherten, auf die versicherten Personen angemeldeten Fahrzeuge. Das bedeutet, dass Sie nicht automatisch rechtsschutzversichert sind, wenn Sie mit einem fremden (gemieteten oder geliehenen) Fahrzeug unterwegs sind. Durch Auswahl der Option „Lenker-Rechtsschutz“ im Rahmen der Kfz-Rechtsschutzversicherung können Sie dieses Risiko zusätzlich absichern.

Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen – zum Beispiel mit dem Autohändler oder einem Werkstattbetrieb – sind nicht automatisch mitversichert. Ein Beispiel: Sie haben sich einen Neuwagen gekauft, der bereits nach kurzer Zeit konstant Öl verliert, und das Problem kann vom Händler nicht zufriedenstellen gelöst werden. Daher wollen Sie den Austausch des Fahrzeugs erreichen. Wenn dafür rechtliche Schritte notwendig sind, deckt der Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz die Kosten dafür.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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