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Als Lenker fremder Fahrzeuge

Im Rahmen der Kfz-Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, sich auch bei der Benützung von fremden (gemieteten oder geliehenen) Fahrzeugen zu versichern.

Wenn Sie keinen Kfz-Rechtsschutz benötigen (weil Sie zum Beispiel kein eigenes Auto haben), besteht jedoch auch im allgemeinen Privat-Rechtsschutz die Möglichkeit dieser Zusatzoption, sodass Sie versichert sind, wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug unterwegs sind (Lenker-Rechtsschutz).

Im Rechtsschutz Versicherungsvergleich auf durchblicker bieten wir Ihnen diese Deckungsoption an, wenn Sie eine allgemeine Privat-Rechtsschutzversicherung berechnen.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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