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Akutwerden bestehender Krankheiten

Bei einer schweren und unerwarteten Erkrankung besteht bei der Storno- und Abbruchversicherung grundsätzlich Versicherungsschutz. Anders liegt der Fall, wenn es sich bei der Erkrankung um ein Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden handelt.

Bestehende Krankheiten sind nämlich grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das heißt, dass die Versicherung bei solchen Krankheiten auch nicht zahlen muss.

Einige Versicherungen bieten allerdings im Rahmen von erweiterten Stornogründen die Möglichkeit, das Akutwerden bestehender oder chronischer Erkrankungen einzuschließen.

Was genau Ihr persönliches Versicherungsprodukt unterstützt und welcher Anbieter das für Sie passende Paket hat, finden Sie ganz einfach in unserem Reiseversicherung-Rechner heraus.

Weiterführende Informationen:

Reiseversicherungsvergleich

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