Bitte aktivieren Sie Javascript!
Sie verwenden einen alten Browser. Um alle durchblicker Funktionalitäten zu nutzen verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser zB. Microsoft Edge

01 / 30 60 900 20

Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr

Schadensmeldung für Fahrrad & eBike

  • Fahrrad wurde gestohlen? Hier finden Sie alle wichtigen Tipps zur Schadensabwicklung
  • Die durchblicker Versicherungsexperten unterstützen Sie natürlich auch im Schadensfall
  • Selbstbehalt bei der Fahrrad- oder eBikeversicherung – wir erklären Ihnen, was das bedeutet
Branchensieger kundenzufriedenheit
mehr erfahren

So funktioniert's

Schadensmeldung

Auf einen Blick

Schadensfall beim Fahrrad oder eBike

Wurde Ihr Fahrrad oder eBike mutwillig beschädigt oder sogar gestohlen? Ein gestohlenes Fahrrad ist besonders ärgerlich, sich dann noch mit der Schadensmeldung für die Versicherung auseinandersetzen ist eine zusätzliche Belastung. Um die notwendige Schadensmeldung so einfach wie möglich abzuwickeln, haben wir die wichtigsten Schritte im Schadensfall bei der Versicherung für Fahrrad oder eBike für Sie aufgelistet:

  • Versicherung kontaktieren:

    Ihre Versicherung kann Ihnen schnell & einfach mitteilen, welche Unterlagen für die Schadensmeldung notwendig sind. Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich an die Versicherung, um Meldefristen nicht zu verpassen.

  • durchblicker Versicherungsexperten:

    Fragen zur Schadensabwicklung mit der Versicherung? Die Versicherungsexpertinnen und Experten von durchblicker stehen Ihnen auch bei der Schadensmeldung zum Fahrrad und zum eBike zur Seite.  

Fahrradversicherung – Schadensfälle auf einen Blick:  

Eine Fahrrad- bzw. eBikeversicherung kann unterschiedliche Schäden abdecken. Einer der häufigsten Versicherungsfälle ist der Fahrraddiebstahl. Die Versicherung deckt meist folgende Schäden ab:

  • Diebstahl

  • Raub

  • Teildiebstahl

  • Vandalismus

  • Brand, Explosion

Welche Schäden von Ihrer Fahrradversicherung tatsächlich gedeckt sind, finden Sie in Ihrer Versicherungspolizze. Haben Sie die Versicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann nutzen Sie einfach Ihr durchblicker Konto: so können Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versicherung einfach online abrufen.

Wissenswertes zum Schadensfall beim Fahrrad & eBike

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Ersatzleistung bei der Fahrradversicherung?

    Die Höhe der Ersatzleistung wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

    • Versicherungsanbieter
    • Art der Ersatzleistung (Neuwert oder Zeitwert)
    • Gebrauchsjahre (je höher die Gebrauchsjahre, umso geringer die Ersatzleistung)
    • Selbstbehalt
  • Was ist der Unterschied zwischen Fahrradraub und Fahrraddiebstahl?

    Beim Diebstahl wird das Fahrrad oder eBike vom Besitzer entwendet. Erfolgt die Entwendung des Fahrrads durch Androhung bzw. Anwendung von Gewalt am Besitzer, dann spricht man vom Raub.

  • Wann ist eine Polizeianzeige notwendig?

    Wurde Ihr Fahrrad oder eBike gestohlen, dann ist eine polizeiliche Anzeige notwendig. Lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen, denn Ihre Versicherung kann einen Nachweis über die erfolgte Anzeige verlangen. Nehmen Sie vorhandene Unterlagen zu Ihrem Fahrzeug (z.B. Rechnung, Rahmennummer, etc.) mit, wenn Sie die Anzeige bei der Polizei erstatten.

Schaden beim Fahrrad – so verhalten Sie sich richtig:

  • Pflichten als Fahrrad Besitzer:

    Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, Ihr Fahrrad beim Abstellen immer entsprechend abzusichern. Meist wird im Versicherungsvertrag genau definiert, welche Anforderungen das entsprechende Sicherheitsschloss zu erfüllen hat. Achten Sie auch darauf, ob es spezielle Bestimmungen für die Verstauung des Fahrrads zu bestimmten Tageszeiten gibt (z.B. in der Nacht muss das Fahrrad in einem verschlossenen Raum aufbewahrt werden).

  • Selbstbehalt beachten:

    Je nach Versicherungsvertrag kann der von der Versicherung definierte Selbstbehalt variieren. Haben Sie Ihr Fahrrad oder eBike auch gegen Vandalismus Schäden versichert? Manche Versicherungen definieren bei Schäden durch Vandalismus abweichende Beträge für den Selbstbehalt.

    Beispiel: Sie haben Ihr Fahrrad vor einem Lokal mit einem entsprechenden Sicherheitsschloss abgestellt. Als Sie aus dem Lokal kommen, müssen Sie feststellen, dass die Lenkstange komplett verbogen wurde. Die Reparaturkosten betragen 100 Euro. In Ihrer Versicherungspolizze ist der Selbstbehalt bei Vandalismusschäden mit 150 Euro definiert. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Reparatur selbst bezahlen.

  • Ersatzleistung nach Gebrauchsjahren:

    Bei der Fahrradversicherung wird meist seitens der Versicherung auch ein Wertverlust berücksichtigt. Je länger das Fahrrad oder eBike schon in Gebrauch ist, umso geringer wird der entsprechende Ersatzwert im Schadensfall. Beachten Sie zusätzlich, ob für die Berechnung der Ersatzleistung der Zeitwert, Neuwert oder Wiederbeschaffungswert herangezogen wird.

  • Mehr Tipps

    Im durchblicker Ratgeber zur Fahrradversicherung  sowie im Ratgeber zur eBikeversicherung finden Sie wertvolle Tipps & Hinweise zum Schadensfall.

Nützliche Downloads

Schadensmeldung Fahrrad

Schadensformular herunterladen, ausfüllen und an schaden@durchblicker.at senden

Download

Schadensmeldung eBike

Schadensformular herunterladen, ausfüllen und an schaden@durchblicker.at senden

Download

Österreichs größtes Tarifvergleichsportal

Entdecken, vergleichen & durchblicken

Neuigkeiten im Blog

News zu Fahrrad & eBike

Unser Ratgeber für mehr Durchblick

Tipps zur Fahrrad­versicherung

Transparenz für unsere Kunden

Österreichs größtes Tarifvergleichsportal

Breiter Marktvergleich
Objektiv & unabhängig
So einfach wie möglich abschließen
Kostenloser Service & anonymer Vergleich
Aussagekräftige Vergleichs­ergebnisse
Ihre Zufriedenheit steht bei uns im Fokus