Schadensmeldung Tierversicherung
- Versicherungsfall bei Ihrem geliebten Haustier? So verhalten Sie sich im Schadensfall richtig!
- Versicherung über durchblicker abgeschlossen? Keine Sorge, wir unterstützen Sie auch bei der richtigen Schadensabwicklung.
- Wartefristen & Selbstbehalt: wir zeigen Ihnen, was beim Schadensfall zu beachten ist.
So funktioniert's
Schaden einreichen
Versicherung kontaktieren
Im Schadensfall können Sie Ihre Versicherung direkt kontaktieren. Ihre Versicherung teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für die Schadensabwicklung erforderlich sind.Kontaktdaten Versicherung
Hier finden Sie die Kontaktdaten für die einzelnen Tierversicherungen, die über durchblicker abschließbar sind.
Schadensformular ausfüllen
Sie haben Ihre Tierversicherung über durchblicker abschlossen? Dann füllen Sie einfach online das Schadensformular aus.Email senden
Bitte senden Sie das ausgefüllte Schadensformular zur Tierversicherung an schaden@durchblicker.atGeschafft!
Die durchblicker Versicherungsexperten sorgen für eine erfolgreiche Abwicklung Ihres Versicherungsschadens.
Einfach erklärt
Schadensfall beim Haustier
Was tun, wenn beim geliebten Haustier plötzlich ein Schadensfall auftritt? Schlimm genug, wenn Ihrem Haustier etwas zustößt oder plötzlich ärztliche Hilfe notwendig ist. In dieser heiklen Situation auch noch an die richtige Abwicklung mit der Versicherung zu denken, ist sicherlich nicht einfach. Daher haben wir für Sie kurz und übersichtlich zusammengefasst, wie Sie im Schadensfall bei Ihrem treuen Begleiter richtig agieren:
Versicherung direkt kontaktieren:
Der direkte Kontakt mit der Versicherung ist oft der schnellste & einfachste Weg, um die nächsten Schritte für die Schadensmeldung abzuklären. Ihre Versicherung teilt Ihnen außerdem mit, welche Dokumente & Nachweise für die korrekte Schadensabwicklung erforderlich sind.
Ist Ihr Haustier bei Agila oder Allianz versichert? Dann kontaktieren Sie Ihre Versicherung für die Schadensmeldung auf jeden Fall direkt.
durchblicker Unterstützung nutzen:
Die Schadensabwicklung mit der Versicherung ist nicht ganz klar und Sie benötigen Unterstützung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten helfen Ihnen natürlich bei Fragen zur Schadensabwicklung.
Leistungsfall aus der Haftpflichtversicherung
Ihr Hund hat einen Schaden bei Dritten verursacht? Dann kommt die Haftpflichtversicherung zum Zug.
Ein Fall für die Haftpflichtversicherung
Sie haben Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß an der Leine spazieren geführt. Plötzlich sieht Ihr Hund seinen Spielgefährten auf der anderen Seite der Straße und reißt sich los. Ein Autofahrer muss Ihrem Hund ausweichen und beschädigt sein Fahrzeug im Zuge des Ausweichmanövers. Alle kommen mit dem Schrecken davon, es entsteht lediglich ein Sachschaden am Auto, der durch Ihr versichertes Tier verursacht wurde.
Wichtige Schritte
Nehmen Sie Ihren Vierbeiner wieder an die Leine. Dokumentieren Sie den Unfallhergang, am besten halten Sie den entstandenen Schaden auch mittels Foto oder Video fest. Vergessen Sie nicht, die relevante Kontaktdaten mit dem Autofahrer auszutauschen.
Versicherung benachrichtigen
Nach einem Schadensfall sollten Sie Ihre Versicherung so rasch wie möglich kontaktieren, um die notwendigen Schritte für die Schadensmeldung abzuklären.
Alternativ können Sie die Schadensmeldung über durchblicker abwickeln. Einige Anbieter von Tierversicherungen wie die Agila oder die Allianz Versicherung wünschen aber den direkten Kontakt mit dem Versicherungsnehmer – daher ist es ratsam, im Schadensfall die Versicherung auch direkt zu kontaktieren.
Leistungsfall aus der Kranken-/ Unfallversicherung
Ihr Haustier hatte einen Unfall oder braucht eine ärztliche Behandlung? Haben Sie eine entsprechende Kranken- oder Unfallversicherung abgeschlossen, dann sollten Sie im Schadensfall die folgenden Tipps beachten, um auch die Leistung seitens der Versicherung einfordern zu können.
Hilfe für Ihr Haustier
Im Unfall- oder Krankheitsfall sorgen Sie dafür, dass Ihr geliebter Vierbeiner so schnell wie möglich die entsprechende Hilfe bekommt. Wichtig ist, dass es Ihrem Haustier wieder gut geht.
Detaillierte Rechnung
Musste Ihr Haustier in einer Tierklinik oder in einer Tierarztpraxis behandelt werden, dann müssen Sie die Behandlungskosten vorab bezahlen. Sie können die Kosten von der Versicherung im Nachhinein erstatten. Fordern Sie eine detaillierte Rechnung an, auf der klar ersichtlich ist, für welche Behandlung bzw. Leistungen die Kosten angefallen sind.
Versicherung kontaktieren
Sobald Sie die Rechnung für die Behandlung Ihres Haustieres erhalten haben, kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Diese wird Sie über alle weiteren Schritte für die korrekte Schadensabwicklung informieren.
Alternativ können Sie die Schadensmeldung über durchblicker einreichen – einige Versicherungen wie die die Agila oder die Allianz Versicherung wünschen aber eine direkte Kontaktaufnahme des Versicherungsnehmers. Daher ist im Schadensfall der direkte Kontakt mit der Versicherung empfehlenswert.
Wissenswertes zum Schadensfall beim Haustier
Häufige Fragen
Wie läuft ein Versicherungsschaden bei durchblicker ab?
Haben Sie eine entsprechende Tierversicherung für Ihr geliebtes Haustier über durchblicker abgeschlossen, dann unterstützen Sie die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten natürlich auch im Schadensfall. Befolgen Sie einfach folgende Schritte:
- Schadensmeldung ausfüllen
- Ausgefüllte Schadensmeldung an schaden@durchblicker.at senden
- Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten leiten die Schadensmeldung zur Prüfung an Ihre Versicherung weiter und teilen Ihnen mit, wenn weitere Unterlagen (z.B. Fotos, Rechnung) erforderlich sind.
- Erfolgt seitens der Versicherung eine Deckungszusage, dann erfolgt eine Leistungszahlung durch die Versicherung.
Wann ist eine Polizeianzeige notwendig?
Verursacht Ihr Hund einen Schaden bei Dritten (z.B. Autounfall), dann ist im Zuge der Hundehaftpflichtversicherung eine Polizeianzeige erforderlich.
Wer muss den Versicherungsschaden melden?
Grundsätzlich sollte der Schadensfall vom Versicherungsnehmer gemeldet werden. Alternativ kann der Schaden auch von einer anderen Person eingereicht werden. In diesem Fall sollte der Versicherung aber das Naheverhältnis (z.B. Ehepartner) zwischen dieser Person und dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden.
Schaden beim Haustier – so verhalten Sie sich richtig:
Pflichten als Hundebesitzer:
Als Hundebesitzer obliegen Ihnen auch bestimmte Pflichten, wie zum Beispiel die Pflicht Ihren Hund im öffentlichen Raum an der Leine zu führen. Außerdem gibt es in Österreich aktuell 6 Bundesländer, wo eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist. Bei bestimmten “Listenhunden” kann auch die Absolvierung eines Hundeführerscheins notwendig sein.
Die genauen Pflichten für Sie als Hundebesitzer können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein – informieren Sie sich daher am besten immer über die ortsspezifischen Vorschriften.
Selbstbehalt bei der Versicherung:
Ist in Ihrem Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt vereinbart? Beachten Sie, dass die Versicherung nur Kosten deckt, die über den Selbstbehalt hinausgehen. Werfen Sie daher einen Blick in den Versicherungsvertrag, bevor Sie einen Schadensfall einreichen – so können Sie vorab klären, ob die Schadenssumme in die Versicherungsleistung fällt.
Beispiel: Ihr Haustier verletzt sich und benötigt ärztliche Versorgung. In Ihrem Versicherungsvertrag zur Tierkrankenversicherung ist ein Selbstbehalt von 250 Euro vereinbart. Die Kosten für die Behandlung betragen 200 Euro. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst bezahlen, da diese unter der Selbstbehaltsgrenze von 250 Euro liegen.
Wartefristen bei Unfall/Krankenversicherung:
Beachten Sie auch die im Versicherungsvertrag definierten Wartefristen bei der Unfall- bzw. Krankenversicherung. Vor allem bei der Tierversicherung können diese Wartefristen je nach Anbieter variieren.
Details zur Schadensabwicklung
Mehr Informationen und Details zur richtigen Schadensabwicklung beim Haustier finden Sie im durchblicker Ratgeber.
Nützliche Downloads
Schadensmeldung Tier
Schadensformular herunterladen, ausfüllen und an schaden@durchblicker.at senden
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