Amtlicher Lichtbildausweis
Seit 1.7.2010 müssen Banken, auch bei einem Losungswortsparbuch, für den Abschluss und jede Bar-Auszahlung/ Abhebung von Sparbüchern einen Lichtbildausweis verlangen. Die Anonymität bei Sparbüchern wurde bereits am 1.11.2000 aufgehoben. Eine Abhebung im Banken Foyer durch die Sparkarte oder Überweisungen mittels des Online-Tools bedürfen jedoch keiner Ausweiskopie.
Weiterführende Informationen:
- Filialbanken
- Namenssparbuch
- Sparform / Anlageform
- Unterlagen
- Anbieter Sparzinsen
- Vergleich Sparzinsen
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