Das Oberlandesgericht Innsbruck hat in einem Urteil bestätigt, dass die Strompreiserhöhungen der TIWAG in den Jahren 2022 und 2023 unzulässig waren. Kundinnen und Kunden können jetzt prüfen, ob sie einen Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Wir zeigen Ihnen, wie das geht und warum sich ein Anbie…