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Alkoholklausel

Unfälle in Folge von Alkoholkonsum werden in der Unfallversicherung grundsätzlich im Rahmen der Bewusstseinsstörungen geregelt. Dennoch schließen viele Versicherer eine sogenannte Alkoholklausel als besondere Bedingung in Ihre Produkte ein. Damit wird der versicherten Person – selbst beim Führen eines KFZ – ein gewisser Promillewert bei einem Unfallereignis zugesichert, unter dem es zu keinem Verlust des Leistungsanspruchs kommt.

Die Bandbreite der Promilleobergrenzen schwankt von Anbieter zu Anbieter nicht unerheblich. Bitte bedenken Sie, dass selbst bei Fehlen einer Alkoholklausel immer der Grundsatz bestehen bleibt, dass die Bewusstseinsstörung ursächlich für das Entstehen des Unfalls sein muss, um die Ablehnung des Anspruchs seitens des Versicherers zu rechtfertigen. Ein genau angegebener Promillewert bedeutet für Sie somit die Sicherheit unterhalb dieser Alkoholisierung keine Streitigkeiten mit dem Versicherer erwarten zu müssen.

Im Vergleich Unfallversicherung bei durchblicker finden Sie in den Details eines Anbieters die Angaben zur Alkoholgrenze, die allgemein gilt und zu jener, die bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges gültig ist.

Weiterführende Informationen:

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