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Bewertung außerhalb der Gliedertaxe

Zahlreiche unfallbedingte Verletzungen führen zu Einschränkungen, die nicht explizit in der Gliedertaxe geregelt sind. Ist z.B. das Knie dauerhaft eingeschränkt wird der Invaliditätsgrad als Teileinschränkung des übergeordneten Gliedes und seines Prozentsatzes, in diesem Beispiel also am Beinwert, bemessen. Wenn keine Entsprechung in der Gliedertaxe vorliegt (z.B. Schädigung des Gehirns, der Wirbelsäule oder des Herzmuskels), wird der Invaliditätsgrad im Verhältnis zur Gesamteinschränkung aller Fähigkeiten des Körpers festgelegt. Eine Einschätzung der Einschränkungen erfolgt durch einen ärztlichen Gutachter anhand standardisierter Vorgaben.

Die Details beim Vergleichsergebnis unseres Unfallversicherungsrechners zeigen Ihnen an, was die einzelnen Anbieter jeweils in der Gliedertaxe regeln und welche Beeinträchtigungen außerhalb der Gliedertaxe bewertet würden.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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