Fälligkeit der Leistung
Sind alle Unterlagen bei der Versicherung eingereicht und steht der Grad der Invalidität fest, dann hat der Versicherer 3 Monate Zeit den Leistungsanspruch anzuerkennen. Sobald also die Versicherung alles geprüft hat und der Anspruch besteht, ist die Zahlung der Versicherungsleistung fällig.
Bitte beachten Sie, dass der Grad der dauerhaften Invalidität feststehen muss, damit die Versicherung leistet. Gerade bei geringeren Schäden ist nicht sofort erkenntlich, wie hoch die tatsächliche Invalidität ausfallen wird. In solchen Fällen gilt eine Frist von einem Jahr ab dem Unfallereignis, nach deren Ablauf der verbliebene und langfristig prognostizierte Invaliditätsgrad festgestellt werden muss.
Weiterführende Informationen:
- Eintritt der Invalidität
- Frist für Geltendmachung der Versicherungsleistung
- Leistungen rund um den Unfall
- Leistungen bei bleibenden Unfallfolgen
- Anbieter Unfallversicherung
- Vergleich Unfallversicherung
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