Gliedertaxe
In der Unfallversicherung wird der Maßstab für den Invaliditätsgrad als Gliedertaxe bezeichnet. In der Gliedertaxe werden für die oberen und unteren Gliedmaßen, beispielsweise für Arm, Hand, Daumen oder die Zehen, sowie für Organe wie Niere und Milz als auch für Sinne wie Augen oder das Gehör Prozentsätze festgelegt. Dabei kann die jeweilige Versicherung den konkreten Wert selbst bestimmen, wobei die vorgeschlagenen Richtwerte durch den VVO (Versicherungsverband Österreich) in der Regel nicht unterschritten werden. Zusätzlich kann die Versicherung einzelne Werte erhöhen, also beispielsweise den Prozentsatz für den Verlust der Sehkraft eines Auges von 35% (VVO) auf 50% anheben. Man spricht in diesem Fall von einer verbesserten Gliedertaxe.
Der Wert in der Gliedertaxe entspricht immer dem völligen (Funktions-)Verlust des definierten Körperteils. Der deutlich häufigere Fall einer teilweisen Einschränkung wird meist in einem Bruchteil angegeben, also z.B. ein Viertel des Beinwertes.
In den Ergebnisdetails bei unserem Versicherungsvergleich Unfallversicherung sehen Sie für jeden Anbieter exakt, welche Einzelpositionen und Werte in der Gliedertaxe jeweils vorgesehen sind.
Weiterführende Informationen:
- Bewertung außerhalb der Gliedertaxe
- Eintritt der Invalidität
- Frist für Geltendmachung der Versicherungsleistung
- Meldefristen für einen Unfall
- Meinungsverschiedenheiten beim Invaliditätsgrad
- Anbieter Unfallversicherung
- Vergleich Unfallversicherung
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